Klare Vorgaben für die Windkraft
Pfaffenhofen Der Gemeinderat will Windkraftanlagen nur in bestimmten, von ihm definierten Gebieten zulassen. Der Plan, wo Windkraftanlagen zulässig sind, wird in den Flächennutzungsplan der Gemeinde integriert.
Darin werden Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet dargestellt. Das von der Gemeinde beauftrage Planungsbüro Brugger aus Aichach hat bereits die rechtlichen Vorgaben für solche Anlagen ausgelotet. Beispielsweise müssen Windräder einen Mindestabstand von 800 Metern zu Siedlungen einhalten. Infrage kommende Zonen befinden sich beispielsweise nördlich von Unterumbach oder im Bereich südwestlich vom Ortsteil Bayerzell. Laut Bürgermeister Helmut Zech (CSU) dürfe man aber bei der Windkraft keine Ängste schüren, sondern müsse informieren. (smai)
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