Kündigungsschutz gilt nicht für Tiere
Die Räumungsklage gegen die Betreiber des Hobbybauernhofes in Michelau bei Adelzhausen ist Thema am Zivilgericht in Aichach. Mieter und Vermieter lehnen eine gütliche Einigung ab. Richter schlägt Vergleich vor.
Missverständnisse und unterschiedliche Vorstellungen haben dazu geführt, dass sich zwei Streitparteien vor dem Zivilrichter am Aichacher Amtsgericht trafen. Es ging um einen Hobbybauernhof im Weiler Michelau bei Adelzhausen. Der Vermieter hatte gegen die Betreiber des Michelauer Tierstadels, Monika und Thomas Malcher, eine Räumungsklage erwirkt. Das Paar legte dagegen Widerspruch ein. Eine gütliche Einigung, wie von Richter Axel Hellriegel angeregt, kam nicht zustande. Beide Parteien haben nun zwei Wochen Zeit, zu überlegen, ob sie den Vergleichsvorschlag des Richters annehmen.
Das Problem: Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag. Die beiden Parteien besiegelten ihr Mietverhältnis quasi per Handschlag. Für die Vermieter war klar, dass das Ehepaar nur mit zwei Hunden, einer Katze, ein paar Hasen, vier Seidenhühnern und zwei Minischweinen auf den Bauernhof ziehen würde. Von dem großen Nebengebäude, in dem der Vermieter Heu und Maschinen lagerte, stellten sie einen Teil als Stall zur Verfügung.
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