Mehr Freiheit beim Toskana-Stil
Ried passt Bebauungsplan am Buchenweg an und die Entschädigung für Jugend- und Seniorenbeauftragte
Mit dem Wunsch, wieder eine „klare Linie“ zu haben, wie Bürgermeister Gerstlacher sagte und keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilen zu müssen, wurde einstimmig die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Am Buchenweg“ beschlossen. Im Zuge der ersten Bauvorhaben im neuen Baugebiet zeigte sich immer wieder, dass Festsetzungen im Bebauungsplan zu ungewollten Einschränkungen der Bauherren führen.
Die Bauvorhaben könnten zwar über Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB ermöglicht werden. Doch jede Befreiung mache den Bebauungsplan in seiner Durchsetzbarkeit angreifbar, lautete die Begründung auf der Tischvorlage. Geändert werden die Baugrenze und der Zuschnitt eines Grundstücks, das aufgrund der Verschwenkung des Grünbereichs bislang nicht wie gewünscht mit einer Doppelgarage und einem Wohnhaus hätte bebaut werden können. Außerdem sind künftig als zulässige Dachform für Garagen neben Sattel- und Flachdächern auch Zelt- und Walmdächer zulässig. Für die Haustypen 2 mit Walm- und Zeltdächern im sogenannten Toskana-Stil entfällt die bisher zwingende Vorschrift einer quadratischen Grundform des Hauses.
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