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Mering/Friedberg
19.08.2020

Corona: Was aktuell in Gaststätten erlaubt ist – und was nicht

Die Polizei hat ein Auge darauf, dass Gaststätten die Corona-Auflagen einhalten. Mitunter kommt es zu Verstößen.
Foto: Ralf Lienert (Symbolfoto)

Plus In Mering sind zwei Wirtschaften von der Polizei kontrolliert worden. Sie haben gegen Auflagen verstoßen. An welche Regeln sich Gaststätten aktuell halten müssen.

Das Nachtleben ist in Corona-Zeiten nicht mehr wie zuvor. Die Wirte müssen viele Vorschriften beachten. Wie berichtet hatte die Friedberger Polizei am Wochenende in Mering zwei Gaststätten kontrolliert. Die Betreiber verstießen gegen die coronabedingten Auflagen, die die Gemeinde aufgestellt hatte: Die Wirte hatten sich nicht an die bis 22 Uhr genehmigte Ausschankzeit gehalten. In einer der beiden Gaststätten wurde zudem länger Livemusik gespielt als genehmigt. Den Wirten droht nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Was also ist aktuell erlaubt und was nicht? Die sogenannten Gestattungen untersagen nach Angaben der Polizei eine Bewirtung und das Spielen von Livemusik nach 22 Uhr. Diese Vorschriften könnten sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, denn die Kommunen erlassen letztendlich den Gaststättenbescheid, erklärt Alexander Wagenpfeil, Dienststellenleiter der Friedberger Polizeiinspektion. Dabei gebe es beispielsweise in Mering mehrere Kriterien, die die Festlegung der Gestattungen beeinflussen. Dazu gehören unter anderem die Lage der Gaststätte, also ob sie beispielsweise in einem Wohngebiet liegt, ihre Größe und das Angebot. Gibt es Livemusik, dürfe weder an Tischen gestanden noch getanzt werden, heißt es bei der Gemeinde Mering.

Diese Regeln gelten aktuell wegen Corona in Gaststätten

Livemusik wird beispielsweise im Biergarten am Meringer Badanger gespielt. Im vergangenen Jahr waren dort noch eine Bewirtung bis 22.30 Uhr und ein endgültiges Ende um 23 Uhr festgelegt. Diese Zeiten wurden der Pandemie wegen nach vorn verlegt. Grundsätzlich gehe es um die Regelung zur Bewirtung auf den sogenannten Freischankflächen, sagt Wagenpfeil. Damit ist zum Beispiel der öffentliche Grund bei kleinen privaten Wirtsgärten gemeint. Der Dienststellenleiter betont zudem, dass die Polizei lediglich die Einhaltung der Regelungen kontrolliere, so wie am Wochenende in Mering. „Das machen wir aber regelmäßig“, sagt Wagenpfeil, der zudem klarstellt, dass keine Streife um Punkt 22 Uhr auf der Matte stehe. „Das bedeutet, dass Gäste ihr Bier noch austrinken dürfen, die Karenzzeit beträgt etwa eine halbe Stunde“, sagt er.

Problematisch sei allerdings, dass in dieser Zeit eine Ruhestörung vorkommen könnte – unabhängig von den Gaststättengestattungen. So auch in Mering am vergangenen Wochenende als offenbar noch bis nach Mitternacht gefeiert wurde. Sei es indes nicht zu laut, müsse ein Gastwirt seine Freischankfläche also nicht um Punkt 22 Uhr geräumt haben, erklärt Wagenpfeil.

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