Veränderungssperre sorgt im Meringer Bauausschuss für Diskussionen
Plus Zwei Bauherren wollen ihre Projekte realisieren obwohl es in diesen Gebieten in Mering derzeit eine Veränderungssperre gibt. So entschieden die Räte.
Für das Gebiet "Alt St.-Afra" und den Bereich "Nördlich der Hartwaldstraße" gibt es in Mering Veränderungssperren. Diese wird im Baurecht dann angewandt, wenn die Kommune ihre Bauleitplanung sichern will. In diesem Zeitraum können also keine Veränderungen gemacht werden, die der gemeindlichen Planung zuwider laufen. Deshalb gab es in der jüngsten Bauausschusssitzung auch Diskussionen über zwei Anträge auf Ausnahme von der Veränderungssperre.
Im Adalbert-Stifter-Ring in St. Afra wollen Bauherren ein Reihenmittel- und ein Reiheneckhaus mit Garagen und Stellplätzen bauen. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid und zur Abweichung von der Satzung über die Abstandsflächentiefe wurde einstimmig erteilt. Da aber seit April über das Gebiet eine Veränderungssperre verhängt wurde, weil dort ein Bebauungsplan erstellt wird, kann das Landratsamt den Bauantrag nicht genehmigen. Nun beantragten die Bauherren eine Ausnahme von dieser Veränderungssperre. Karl-Heinz Brunner (CSU) hatte dazu eine eindeutige Haltung: "Es gibt die Veränderungssperre, wir planen den Bebauungsplan und solange muss der Bauherr eben warten." Es sei damit noch lange keine Ablehnung des Bauprojekts. Man halte sich lediglich an das geltende Verfahren. "Wir haben das bei anderen Objekten in St. Afra auch so gemacht, da können wir jetzt keine Ausnahme erteilen", so Brunner. Sein Fraktionskollege Georg Resch pflichtete ihm bei: "Es war dem Antragsteller lange bekannt, dass eine Veränderungssperre besteht. Wir wollen keine Ungerechtigkeiten schaffen." Auch Tobias Listl (Grüne) setzte sich gegen die Ausnahmeregelung ein. "Wir haben uns bewusst für dieses Instrument entschieden."
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