
Nagelprobe folgt beim Plärrer

Augsburg Wäre es nach Augsburgs Ordnungsreferent Walter Böhm (CSU) gegangen, dann hätte es in Augsburg zunächst eine zweimonatige Schonfrist für Gastwirte und Raucher gegeben, wenn in der Kneipe geraucht worden wäre. Es hätte noch keine Geldbuße verhängt worden, sondern die Ordnungskräfte hätten lediglich informiert und über das Rauchverbot aufgeklärt, dass seit 1. August gilt.
Die Stadträte wollten allerdings von Anfang an den strengen Kurs. Es sollten bei Verstößen sofort Geldbußen verhängt werden. Bislang meldet das Ordnungsreferat lediglich einen Verstoß. In einer Kneipe war geraucht worden.
Bei der Jakober Kirchweih gab es keine Probleme
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