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  3. Kissing: Paartalhallen-Streit nun vor Gericht

Kissing
25.01.2019

Paartalhallen-Streit nun vor Gericht

Der Streit um die Gastronomie in der Paartalhalle in Kissing wird nun vor Gericht ausgetragen.
Foto: Philipp Schröders

Plus Trotz Kündigung der Gemeinde Kissing führt der Pächter die Gastronomie seit Monaten weiter. In Augsburg treffen beide Seiten beim Landgericht aufeinander.

Der Streit um die Gastronomie in der Kissinger Paartalhalle ist nun vor Gericht verhandelt worden. Wie berichtet hatte die Gemeinde als Verpächter die Zusammenarbeit mit Heiko Gärtner und Iris Koy im Mai vergangenen Jahres überraschend beendet. Diese hatten erst im Januar zuvor den Betrieb übernommen. Die Betreiber bekamen eine fristlose Kündigung zugeschickt. Dennoch führen sie die Gastronomie im Bistro, das Kiss’n’Chill heißt, weiter. Zudem finden im großen Erlebachsaal regelmäßig Konzerte und Veranstaltungen statt.

Fristlose Kündigung mit drei Punkten begründet

Bei der Verhandlung am Freitag vor dem Augsburger Landgericht führte Richter Florian Griebel aus, wie die Gemeinde die fristlose Kündigung im Mai begründet hatte. Es ging dabei um drei Punkte. Erstens hatten die Betreiber von Januar bis Mai keine Pacht gezahlt, die Summe belief sich auf rund 9900 Euro. Das bestätigte die Gegenseite, sie berief sich aber auf eine Mietminderung. Die Betreiber sagten, dass sie aufgrund massiver Mängel in der Paartalhalle nicht gezahlt hätten. Der zweite Punkt: Die vereinbarte Kaution in Höhe von 25000 Euro war nicht geleistet worden. Das begründeten die Betreiber damit, dass die Gemeinde sich nicht „vertragstreu“ verhalten habe. Der dritte Punkt drehte sich um die Gaststättenkonzession. Pächter der Halle ist das Unternehmen Genussboxx Limited aus Königsbrunn. Gärtner bezeichnet sich als Direktor der Firma, seine Lebensgefährtin Koy sei die Inhaberin. Die Gemeinde berief sich bei der Kündigung darauf, dass der Pächter laut Vertrag eine Gaststättenkonzession haben müsse. Über die verfüge die Genussboxx Limited aber nicht. Die Betreiber argumentierten, dass für Koy eine Konzession vorliege, und die sei ja die Inhaberin der Firma.

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