Rentnerin wegen Urkundenfälschung verurteilt
Seit Dezember 2017 war die vorbestrafte Angeklagte in Besitz eines gefälschten Personalausweises. Eine Verbindung zu den Reichsbürgern bestreitet die Frau.
Urkundenfälschung lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen eine Rentnerin aus dem Landkreissüden. Im Dezember vergangenen Jahres wurde in ihrem Namen ein gefälschter Personalausweis aus dem Internet bestellt, der die Aufschrift „Deutsches Reich“ trägt. Vor dem Amtsgericht Aichach bestreitet die Angeklagte jegliche Verbindung zu den Reichsbürgern und beteuert, dass das Dokument lediglich ein „Spaßausweis“ gewesen sein soll. Gewisse Umstände lassen Richter Walter Hell jedoch an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen zweifeln.
Laut der Angeklagten sei der Fantasieausweis ein Geschenk ihres Mannes gewesen, welcher ebenfalls im Besitz eines Exemplars ist. „Mein Mann hat mir einen anfertigen lassen, weil er mir vom Aussehen gefallen hat“, so die Angeklagte. Ohne ihr Wissen habe ihr Lebensgefährte für sie den Ausweis aus dem Internet bestellt. Die erforderlichen Daten und ihre Unterschrift habe er ohne ihr Einverständnis an die Deutsche Reichsdruckerei weitergegeben. „Für mich war das aber kein richtiger Ausweis, sondern ein billiges Spielzeug“, meint die Frau.
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