
Wenn der Alarm geht, zählt jede Sekunde. Doch was ist möglich und was nötig?
Wenn der Alarm geht, zählt jede Sekunde. Das Gesetz verlangt von den Feuerwehrleuten nämlich, dass „grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle“ innerhalb von zehn Minuten mit einer angemessenen Personal- und Fahrzeugausstattung erreicht werden muss. Und das zu jeder Tages- und Nachtzeit, egal ob man am Esstisch sitzt, im Bett liegt oder an der Arbeit ist. Eine bemerkenswerte Leistung also und ein Einsatz, den man den Feuerwehrleuten gar nicht hoch genug anrechnen kann.
Dass die freiwilligen Helfer dabei auch ein nicht unerhebliches Risiko eingehen, zeigt der Unfall vom vergangenen Herbst. Nur einem glücklichen Zufall war es laut Richter Walter Hell geschuldet, dass der Zusammenstoß für beide Beteiligte keine Schäden an Leib und Leben zur Folge hatte. Dazu bräuchte es nicht einmal bösen Willen – wer am Straßenverkehr teilnimmt, weiß selbst, dass dort oft Bruchteile eines Augenblicks über Wohl und Wehe bestimmen.
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