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Hier registrierenNach dem ersten Urteil kommt Ried um einen weiteren Bürgerentscheid zur Geflügelmast herum. Doch die Bürgerinitiative geht in die nächste Runde.
Von Kommentar von Anton SchlickenriederHochkarätige Verwaltungsjuristen hüben wie drüben: In erster Runde haben Bürgermeister Anton Drexl und die Gemeinde Ried recht bekommen im Streit um das Bürgerbegehren zum Hühnermaststall. Damit käme ganz Ried um einen weiteren Bürgerentscheid herum, der Zeit und Geld kostet. Die Baindlkircher Bürgerinitiative wiederum vertraut ihrem Anwalt und geht in die nächste Runde.
Die Frage ist aber auch ausgesprochen kniffelig: Ist die pauschale Forderung nach einer Festsetzung von Flächen und Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen bereits die juristisch unabdingbare positive Zielsetzung der Bauleitplanung? Reicht es, in einem weiteren Satz, der durch ein herausgehobenes „und“ verbunden ist, Konzentrationszonen für emittierende Mastbetriebe vorsehen zu lassen? Mal sehen, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sich da entscheidet.
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