Staatsanwalt fordert harte Strafe für IS-Anhänger
Ein Schüler geriet in den Dunstkreis des Terrors und half bei der Verbreitung eines IS-Videos. Fast drei Jahre später bereut er das. Soll man ihn noch in Haft schicken?
Der Film zeigt einen Soldaten, am Boden knieend. Dahinter steht ein IS-Kämpfer. Er zückt ein Messer mit einer etwa 15 Zentimeter langen Klinge. Er trennt dem Soldaten mit mehreren Schnitten den Kopf ab. Der Mann hält den abgeschnittenen Kopf in die Kamera, er sagt etwas in arabischer Sprache. Danach legt er den Kopf auf der Brust des toten Soldaten ab. Berat N.*, 19, ein Schüler aus der Gemeinde Kissing, findet diese Hinrichtung gut. Zumindest damals, im Januar 2015, als er das Video im Internet weiterverbreitet. Er teilt es im sozialen Netzwerk Facebook mit seinen Freunden. Und er kommentiert es unter anderem mit den Worten „Kopf ab, mein Freund“ und „So enden diese Ungläubigen“.
Heute, fast drei Jahre später, gibt sich Berat N. geläutert. Er gibt zu, dass er damals Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat –kurz IS – war. Jetzt wolle er damit aber nichts mehr zu tun haben. Er sagt, es tue ihm leid. Er schäme sich dafür, dass er die Terroristen gut fand. Er sei kein Islamist, er wolle einfach nur noch ein normales, erfülltes Leben führen. Wie es weitergeht mit seinem Leben entscheidet in der kommenden Woche. Dann soll am Oberlandesgericht in München verkündet werden, wie Berat N. wegen seiner Sympathien für den IS bestraft wird.
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