Steuerkraft in Merching liegt unter dem Durchschnitt
Überörtliche Rechnungsprüfung sorgt für Diskussion. Aber bei der Pro-Kopf-Verschuldung ist Merching vorbildlich
In Merching liegt die Steuerkraft unterhalb des Landesdurchschnitts. Diese Zahlen wurden im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung der Haushaltsjahre 2008 bis 2015 deutlich. Daraus ergab sich, dass die Steuerkraft der Gemeinde 2015 mit 694 Euro unterhalb des Landesdurchschnitts von den Gemeinden mit vergleichbarer Größe mit 720 Euro (bis 5000 Einwohner) lag. Im Landkreis Aichach-Friedberg verfügen die kreisangehörigen Gemeinden im Durchschnitt über eine Steuerkraft von 804 Euro. Auch die Finanzkraft lag mit 435 Euro unter den Durchschnittsbeträgen von Land und Landkreis mit 472 Euro. Liegen die Realsteuerhebesätze mit 340 Prozent unter dem Durchschnitt des Landkreises, so doch über dem Landesdurchschnitt. Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug 216 Euro. Der Landesdurchschnitt zum Vergleich: 670 Euro. Durch die vorgesehene Darlehensaufnahme 2017 – 800000 Euro als Rückstellungen für Grunderwerb – wird der Wert jedoch mehr als verdoppelt. Moniert wurde in der überörtlichen Rechnungsprüfung nur ein größerer Punkt. So sei der Server momentan im Rathaus in einer Art Technikraum untergebracht, der brandgefährdet ist, weil sich auch der Kopierer und Papier darin befinden. Durch die gleichzeitige Nutzung als Kopierraum betreten zu viele Mitarbeiter täglich den Raum, was so nicht wünschenswert ist. Auch ist keine brand- und einbruchsichere Tür am Serverraum vorhanden. Ein CO2-Löscher wurde mittlerweile im Gang in der Nähe angebracht. Zudem wurden alle Mitarbeiter von der Freiwilligen Feuerwehr Merching für das Verhalten im Brandfall gebrieft. Die noch ausstehende Untersuchung im Rahmen des Informationssicherheitskonzeptes (ISIS12) werde sicherlich zu einem ähnlichen Ergebnis kommen, so Martin Walch, weswegen er überlegt, ob man nicht gleich mit Verbesserungen abwarten solle. Das würde temporäre Verbesserungskosten einsparen.
Bebauungsplan Auch eine Gemeinde kann Eigentümerin von Nachbargrundstücken sein. So trägt es sich beim Bebauungsplan „Bahnwegfeld II“ zu. Die Gemeinde Schmiechen bittet da um Äußerung der Gemeinde Merching. Da das „interkommunale Abstimmungsgebot“ nicht gestört wird, stimmten die Räte einstimmig zu.
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