Stiefvater schlägt Sohn mit Faust ins Gesicht
66-Jähriger spricht vor dem Amtsgericht Aichach vor einer Affekttat. Der Richter beurteilt den Streit und die Körperverletzung aber anders.
Wüste Beschimpfungen und ein Faustschlag ins Gesicht seines Stiefsohns – für diese Tat erhielt ein 66-Jähriger aus dem Landkreis einen Strafbefehl über 3000 Euro (60 Tagessätze à 50 Euro). Weil er dagegen Widerspruch einlegte, stand er vor Gericht – und kassierte eine noch höhere Strafe. Richter Walter Hell wertete den Faustschlag als Selbstjustiz.
Besonders gut scheint das Verhältnis zwischen Stiefvater und Stiefsohn schon länger nicht mehr gewesen zu sein. Eskaliert war dann alles im Dezember vergangenen Jahres. Mutter und Stiefvater stritten lautstark mit den Nachbarn, der 17-jährige Sohn konnte nicht schlafen. Er sei rausgegangen und wollte erreichen, dass die Parteien reingehen und normal miteinander reden, sagte er vor Gericht aus. „Daraufhin hat er mich beleidigt.“
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