Streit um Besuch von Kaminkehrer hält an
Eine Frau klagt in Augsburg gegen Bescheid zur Feuerstättenschau und ein Zwangsgeld.
Klein beigeben will eine 44-jährige Aichacherin auf keinen Fall. Das bewies sie erneut vor der fünften Kammer des Augsburger Verwaltungsgerichts (VG). Wie berichtet, hatte sie sich geweigert, dem Bezirkskaminkehrermeister die Tür für die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau zu öffnen. Die Klage der Aichacherin gegen den Freistaat Bayern, nachdem das Landratsamt dem Fachmann eine Betretungserlaubnis ausgestellt hatte, hatte die fünfte Kammer des Augsburger Verwaltungsgerichts abgelehnt. Nun reichte die 44-Jährige erneut Klage gegen den Freistaat ein: Weil das Landratsamt ihr ein Zwangsgeld von 250 Euro in Rechnung gestellt hatte.
Die Aichacherin weigerte sich über Jahre hinweg beharrlich, dem Kaminkehrer die Tür zu öffnen. Zuletzt hatte bei ihr im Mai 2013 die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau stattgefunden. Schließlich ordnete das Landratsamt an, dass die Inspektion durch den Bezirkskaminkehrermeister bis März 2017 stattfinden muss. Dagegen klagte die 44-Jährige damals. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab und das Landratsamt drohte der Aichacherin mit Zwangsgeld, sollte der Kaminkehrer die Inspektion nicht bis zu einem bestimmten Datum durchgeführt haben. Den Eilantrag der Aichacherin dagegen lehnte das Gericht ebenfalls ab.
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