In der offenen Ganztagsschule gilt Anwesenheitspflicht. Das bedeutet Einschnitte in den Familienalltag.
Der Schulverband hatte kaum eine andere Wahl, als auf die offene Ganztagsschule umzustellen. Er braucht für Bauvorhaben wie die Essensausgabe Zuschüsse, die sonst ausbleiben würden. Bei der Ausgestaltung des Angebots haben sich alle Beteiligten viel Mühe gegeben, den Bedürfnissen der Familien entgegen zu kommen, unter anderem mit einer Verlängerung bis 17 Uhr und dem Freitagsangebot. Die Organisation der langen und kurzen Gruppen unter einem gemeinsamen Träger bietet zudem Vorteile. Außerdem ist die Ganztagsschule in ihren Kernzeiten für die Eltern kostenlos und selbst bei Buchung der Randzeiten günstiger als die bisherige Mittagsbetreuung. Doch für manche Eltern ist die finanzielle Ersparnis nur ein geringer Trost. Denn für ihre Kinder gilt im offenen Ganztag auch in der Nachmittagsbetreuung die Schulpflicht. Wenn der Papa mal einen Tag frei hat, die Oma auf Besuch kommt oder ein Freund Geburtstag feiert – dürfen sie nicht mehr einfach weg bleiben. Das ist ein erheblicher Einschnitt in die Freiheiten der Familien. Viel hängt jetzt von der Schulleitung ab. Sie entscheidet über Ausnahmen und Befreiungen. Sie muss den Eltern mit Verständnis begegnen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten entgegen kommen. Nur so lassen sich die Befürchtungen entkräften.
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