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  3. Kommunalgesetzgebung: Verjährungsfrist bereitet Gemeinde Kissing Sorgen

Kommunalgesetzgebung
02.02.2018

Verjährungsfrist bereitet Gemeinde Kissing Sorgen

Die Regelung steht mit dem Straßenausbau in Zusammenhang. Welche Stellen betroffen sind

Nach der Entscheidung der Landtags-CSU, die Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen, wird in vielen Gemeinden über die Folgen für den Haushalt diskutiert. In Kissing beschäftigt die Verwaltung aber noch eine weitere Regelung im Zusammenhang mit dem Straßenausbau. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass gemäß dem bayerischen Kommunalabgabengesetz zum Stichtag 1. April 2021 eine Verjährungsfrist bei Anlagen eintritt, bei denen seit Beginn der erstmalig endgültigen Herstellung mehr als 25 Jahre vergangen sind. Dieses Thema sei in finanzieller Hinsicht sowohl für die Gemeinden als auch für die Anlieger von höchstem Interesse, da nach dieser Verjährungsfrist keine Erschließungs-, sondern nur noch Ausbaubeiträge erhoben werden dürfen.

Liegt der gemeindliche Eigenanteil bei Erschließungsanlagen einheitlich bei zehn Prozent, der Anliegeranteil also bei 90, so erhöht sich der Anteil der Gemeinde bei Ausbaubeiträgen auf – je nach Anlagenart – 20 bis 70 Prozent. Auch hier haben den restlichen Aufwand die Anlieger zu tragen. Mit der Einführung des Stichtags sollen sowohl die Kommunen als auch die Anlieger von erheblichem Verwaltungsaufwand entlastet werden. Viele Jahrzehnte zurückliegende Vorgänge müssten sonst aufwendig rekonstruiert werden.

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