
Damit Nachbarn nicht um die Hecke streiten

Was passiert, wenn dem Nachbarn die Thuja-Wand über den Kopf wächst? – über solche und andere rechtliche Fallstricke im heimischen Garten informiert Jürgen Kaiser aus der Neusässer Bauverwaltung.
Bei der Ausstellung Lebensraum Garten auf Gut Mergenthau ist Ihr Vortrag über Baurecht seit Jahren immer wieder der gefragteste. Woran liegt das?
Jürgen Kaiser: Es ist für viele ein interessantes Thema, über das man nicht so viel weiß. Es geht genau um die Dinge, über die in einer Nachbarschaft viel Streit entsteht. Denn das ist weniger die Party, bei der es mal zu laut wird. Das kommt ja nur ein oder zwei mal im Sommer vor. Aber den Baum, den ich zwei Meter vor meinem Fenster hab – den seh ich das ganze Jahr.
Der Streit um Zaun und Baum ist ja geradezu ein Klischee. Gibt es das wirklich so häufig?
Jürgen Kaiser: Vielleicht nicht ganz so oft, wie es medial rüber kommt. Viele Leute erkundigen sich vorher, um Streitigkeiten eben nicht aufkommen zu lassen. Dafür möchte ich auch mit meinem Vortrag sensibilisieren: dass die Leute nicht nur ihr Anliegen sehen, sondern auch die Bedürfnisse und Rechte ihrer Nachbarn.
Welche sind das?
Kaiser: Ein Klassiker sind Nebengebäude wie Garagen und Hütten. Das Bayerische Baurecht erlaubt Anlagen mit bis zu neun Metern Länge auf der Grundstücksgrenze. Aber es ist halt die Frage, ob der Nachbar scharf darauf ist, auf eine neun Meter lange Wand zu schauen. Nicht alles, was ich nach dem Gesetz darf, ist auch sinnvoll für den Frieden in der Nachbarschaft.
Was muss ich beim Bepflanzen des Gartens beachten?
Kaiser: Da gibt es genaue Regelungen, die auch von der Höhe der Pflanzen abhängen. Das ist bei Bäumen aber auch bei Hecken interessant. Denn die werden klein gepflanzt, wachsen aber schnell. Hier gilt die magische zwei-Meter-Grenze. Ist die Hecke niedriger, darf ich sie bis einen halben Meter an die Grundstücksgrenze setzen. Wächst sie höher, muss sie zwei Meter entfernt angelegt werden.
Viele Hecken sind ja schon uralt. Kann ein Nachbar nach Jahren die Entfernung verlangen?
Kaiser: Es gibt eine fünfjährige Verjährungsfrist von dem Moment an, in dem die Hecke die zwei-Meter-Grenze überschritten hat. Danach muss sie geduldet werden.
Manchmal brauchen Gartenbesitzer für Vorhaben eine Genehmigung, bei denen sie das gar nicht vermuten würden. Wo müssen sie besonders aufpassen?
Kaiser: Zum Beispiel bei Baumfällungen. Nahezu keine Kommune hat eine Baumschutzverordnung, wie sie in Augsburg gilt. Trotzdem können Bäume unter Schutz stehen. Gerade bei neueren Baugebieten enthalten die Bebauungspläne oft entsprechende Vorschriften.
Was waren die verrücktesten Gartenprobleme, die sie bisher erlebt haben?
Kaiser: Da fallen mir spontan zwei Geschichten ein. Im einen Fall, wollte ein Eigentümer, dass der Nachbar Bäume fällt, die zu nahe an der Grundstücksgrenze standen, das aber schon seit langem. Umgekehrt wuchsen auch in seinem Garten Bäume zu nahe – die wollte er aber nicht entfernen. Wir als Bauamt waren involviert, weil in dem Bereich durch die Satzung ein Schutz bestand. Die Bäume stehen heute noch - und zwar alle. Bei der anderen Angelegenheit ging es um einen Schuppen – der war schon um die vierzig Jahre alt. Als das Nachbargrundstück an einen neuen Eigentümer ging, stellte der fest, dass das Gebäude sich etwa einen halben Meter auf seinem Grund befand. Das hatten die früheren Nachbarn, die verwandt waren, wohl einmal so vereinbart. Das wusste aber niemand mehr. Der neue Eigentümer durfte den Schuppen dann dichter als eigentlich erlaubt bepflanzen, damit er ihn wenigstens nicht mehr sehen musste - das war der Kompromiss.
Welche Erkenntnisse dürfen sich die Zuhörer bei Ihrem Vortrag auf Gut Mergenthau erwarten?
Kaiser: Ich gebe einen Überblick darüber, was man im Garten darf, und was nicht. Dabei weise ich besonders darauf hin, dass es auch städtische Verordnungen geben kann. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Bereich Bepflanzung. Das ist auch das Thema, zu dem die meisten Fragen kommen. Die Leute, die zu dem Vortrag gehen, haben oft ein konkretes Anliegen. Da wird immer viel gefragt.
Termin Seinen Vortrag über „Baurecht im Garten“ hält Jürgen Kaiser am Montag, 30. April, ab 14 Uhr bei der Ausstellung Lebensraum Garten auf Gut Mergenthau. Diese findet von Samstag, 28. April bis Dienstag, 1. Mai statt.
Das gesamte Programm mit weiteren Fach-Vorträgen und Konzerten gibt es im Internet unter
lebensraum-garten.de
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