Was beim Vererben zu beachten ist
Notar referiert beim CSU-Stammtisch
Die Themen Erben, Vererben und die Erstellung eines Testaments stellen Familien vor Herausforderungen. Was dabei zu beachten ist, erläuterte als Fachmann der Friedberger Notar Dr. Thomas Ihrig beim Friedberger CSU- Stammtisch. Er verdeutlichte, dass selbst verfasste Testamente oft Unklarheiten oder Fehler enthalten. So muss das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Auch Ort und Datum sollten nicht fehlen. Ausnahme ist ein gemeinschaftliches Testament, das von einem Ehegatten geschrieben werden und von beiden unterzeichnet werden kann.
Auch Enterben ist nicht einfach. Der Enterbte müsse seinen Pflichtanteil bekommen, wenn er nicht als erbunwürdig eingestuft werde, erläuterte der Notar. Bei Verteilungen und Verschenkungen, die steuerliche Vorteile bringen könnten, empfahl der Notar, sich fachlichen Rat einzuholen. Dazu riet Ihrig auch, wenn es Vor- und Nacherbfolgen geben sollte. Bei Erbengemeinschaften komme es häufig zu Streitereien. Auch wegen der damit verbundenen Kosten warnte der Notar vor solchen Auseinandersetzungen.
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