Was darf der Dasinger Bürgermeister?
Es kracht zwischen Gemeinderäten und Erich Nagl. Er fordert eine Entscheidung über seine Befugnisse. Heraus kommen Tränen.
Gut, dass wir darüber geredet haben. So lässt sich die Debatte im Gemeinderat über das Thema „Persönliche Beteiligung bei Handlungen der Bürgermeister“ zusammenfassen. Bürgermeister Erich Nagl (FWD) beharrt darauf, dass er sich bei der Grundstücksvergabe im Neubaugebiet Am Römerring trotz Fehlern nichts vorzuwerfen habe. Einige Gemeinderäte verweisen dagegen weiterhin darauf, dass er die Sitzungen, in denen die Sache aufgearbeitet wurde, auf Geheiß der Kommunalaufsicht wegen „persönlicher Beteiligung“ nicht hätte leiten dürfen.
Nagl hatte an der Änderung der Vergabekriterien nach dem Dasinger Einheimischenmodell mitgewirkt. Auch ein Familienmitglied von ihm hatte sich – erfolgreich – um ein Grundstück beworben, wie der Rechnungsprüfungsausschuss vor einem Jahr öffentlich machte. Der Gemeinderat vermied damals, die Grundstücksvergabe wegen Verfahrensfehlern rückgängig machen zu müssen. Sie wurde für teilweise rechtswidrig erklärt, aber nicht zurückgenommen. Problem: Auf 45 der 48 eingereichten Bewerbungen hatten die Eingangsstempel gefehlt und eine Änderung der Vergaberichtlinien wurde zu spät öffentlich bekannt gegeben. Nun sagte Nagl kurz vor der Sitzung unserer Zeitung, er wisse gar nicht mehr, welche Entscheidungen er als Bürgermeister überhaupt treffen darf. Denn sie beträfen ihn als Gemeindebürger praktisch immer, und damit sei er jedes Mal persönlich beteiligt.
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