Was in Brugger gebaut werden darf
Das Landratsamt rät zu Zurückhaltung. Jeder Fall wird einzeln geprüft
Der Ortsteil Brugger soll so bleiben wie er ist. Eine umfangreiche Bebauung soll dort nicht möglich sein. Nur in Einzelfällen und in einem engen Rahmen will der Gemeinderat dort eine Bebauung für die Nachkommen von Grundstücksbesitzern zulassen. Damit waren einige der anwesenden Zuhörer nicht einverstanden und äußerten auch ihren Unmut.
Die Tagesordnung sah einen Beschluss des Gemeinderates zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil vor. Die Frage war, wie weit will man Bebauung dort zulassen. Vertreter des Landratsamtes Aichach war zu einem Ortstermin nach Brugger gekommen. Fazit des Besuches: Das Landratsamt rät der Gemeinde zu Zurückhaltung bei der Schaffung von Baurecht. Trotzdem will der Gemeinderat dort aber in Einzelfällen eine Bebauung zulassen. Allerdings nur in einem eng abgegrenzten Areal im Zusammenhang mit einer bestehenden Bebauung und nur für die Nachkommen von dort ansässigen Grundstücksbesitzern. Diese sollen aus nachvollziehbaren Gründen ihren Kindern die Schaffung von Wohnraum ermöglichen können. Dafür wurde eine Außenbereichssatzung beschlossen, die aber nicht automatisch zu Baurecht führt. Jeder Einzelfall wird geprüft. Allerdings wollten Besitzer von drei unbebauten landwirtschaftlichen Grundstücken entlang der Ortsdurchfahrtsstraße, dass ihre Grundstücke auch in Bauland umgewandelt werden. Dies lehnte eine große Mehrheit des Gemeinderates kategorisch ab. Der Charakter der dünn besiedelten Siedlung am Waldrand ginge damit unwiederbringlich verloren.
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