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Justiz
02.03.2018

Wenn das Zwischenlager zum Abfallhaufen wird

Das Landratsamt forderte einen Dasinger Unternehmer auf, Bauschutt von seiner Anlage zu entfernen. Warum er dagegen klagt

Ein Dasinger Unternehmer hat 20 Jahre auf dem Gelände der alten Deponie Bauschutt aufbereitet. Ende November 2016 lief jedoch die Genehmigung für den Betrieb der Anlage aus. Eine knappe Woche später stellte das Landratsamt dem Unternehmer einen Bescheid zu, in dem er aufgefordert wurde, gut 500 Tonnen Bauschutt vom Gelände seiner ehemaligen Recyclinganlage zu entfernen. Dagegen klagte der Unternehmer. Der Fall ist nun am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Augsburg verhandelt worden.

Der Unternehmer, so stellte es sein Anwalt Thomas Rick dar, sei damals davon ausgegangen, sehr zeitnah eine Anschlussgenehmigung zu erhalten. Sein Mandant habe den Bauschutt deshalb auf dem Gelände der Recyclinganlage zwischengelagert, um ihn dann weiterzuverarbeiten, sobald die neue Genehmigung vorläge. Ein Fehler, wie sich später herausstellte. Denn bis zum 30. November 2016 war der Bauschutt, der auf dem Gelände lagerte, aus Sicht des Landratsamtes ein „Vorprodukt“. Das bedeutet, dass der Schutt damit Teil der Recyclinganlage war und von der alten Genehmigung abgedeckt wurde.

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