Wie Einrichtungen auf die Kreuz-Pflicht reagieren
Ab Juni müssen in Behörden des Freistaates Kruzifixe hängen. Das betrifft Einrichtungen im Landkreis Aichach-Friedberg in unterschiedlichem Maß.
Wer ab dem 1. Juni zum Termin ins Finanzamt muss, wird dort von einem Kreuz begrüßt. Denn ab diesem Stichtag muss in alle Behörden des Freistaats Bayern ein Kreuz hängen. So hat es am Dienstag die Landesregierung beschlossen. „Deutlich wahrnehmbar“ solle es im Eingangsbereich der Einrichtungen angebracht werden, verkündete die Staatskanzlei. Eine Anordnung, die Ministerpräsident Markus Söder vor Ort gleich selbst umsetzte und ein Kruzifix an die Wand seiner Wirkungsstätte anbrachte.
Auf die Behörden im Wittelsbacher Land wird der Beschluss unterschiedliche Auswirkungen haben. Denn die Anordnung gilt nur für staatliche Einrichtungen, nicht aber für kommunale Behörden. Obwohl im Beschluss auch für Landkreise, Bezirke und Gemeinden empfohlen wird, „entsprechend zu verfahren“. Kurz: sie stehen vor der Wahl, ob sie dem Beispiel der staatlichen Behörden folgen, oder sich anders entscheiden. Im Rathaus in Friedberg hängt nur ein Kreuz. Ein großes aus Eisen im Trauungszimmer. Bürgermeister Roland Eichmann (SPD) erklärt, dass das auch in Zukunft so bleiben werde. „Wir sehen keinen Anlass, neue Vorschriften zu erlassen“, sagt er. Die Mitarbeiter der Stadt seien in historisch prägenden Gebäuden untergebracht. Dies sei ein ausreichender Verweis auf die Tradition und Herkunft der Friedberger.
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