Wie viel Vorsorge braucht der Mensch?
Rechtsanwalt Florian Fleig spricht am CSU-Stammtisch
Um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament ging es am Friedberger CSU-Stammtisch. Rechtsanwalt Florian Fleig empfahl eine Kombination aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Jeder Erwachsene kann damit schriftlich festlegen, welche medizinischen Behandlungen und Maßnahmen er wünscht oder ablehnt, wenn er sich nicht mehr äußern kann. Wie z. B. nach einem Unfall, einer unheilbaren Krankheit oder bei Demenz.
Nur wenn der Patient nicht bei klarem Bewusstsein ist, kommt diese Verfügung zum Einsatz und ist für Ärzte bindend. Darum soll der eigene Wille schriftlich präzise formuliert und unterschrieben vorliegen und kann somit auch die Angehörigen entlasten, schwere Entscheidungen zu treffen. Vorteilhaft wäre, vorher den ärztlichen Rat einzuholen und die Verfügung auffindbar aufzubewahren und aktuell zu halten.
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