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Energie
04.12.2017

Windkraftgegner: Rotoren machen Menschen krank

Den Bau konnten sie nicht verhindern, jetzt wollen Johannes Mayer (links) und Bernd Huhnt die Nachtabschaltung der Windräder bei Laimering erreichen. Für Mayer sind nur Abstände über 2000 Meter gesundheitlich unbedenklich. 

Während sich aktuell ein neuer Verein gegen einen Windpark im Allenberger Forst formiert, hat die BTG ein anderes Ziel: Nachtabschaltung der Anlagen im Blumenthaler Forst.

Die Gegner des Windkraftprojekts im Allenberger Forst formieren sich der derzeit im Verein „Schutz unserer Wittelsbacher Heimat“. Zehn Mitglieder sind es eine gute Woche, nachdem das Projekt bekannt geworden ist. Spätestens mit der ersten Veranstaltung am Sonntagnachmittag in Oberwittelsbach sollen es schnell mehr werden. Die Gegner des Windkraftprojekts im Blumenthaler Forst haben sich vor vier Jahren in der Bürgerinitiative BTG Laimering Rieden Gallenbach zusammengeschlossen. Damals waren die Säle bei Infoabenden brechend voll. Heute engagiere sich nur noch ein „harter Kern“, räumt Vorsitzender Bernd Huhnt ein, und das seien vor allem die „Betroffenen“. Also eine Reihe von Anwohnern, die zum Teil gravierende gesundheitliche Probleme hätten, sagt Mediziner Johannes Mayer aus Rieden: „Es gibt aber auch spektakuläre Einzelfälle.“ Bei vielen anderen, die sich früher gegen den Bau der 200 Meter hohen Anlagen engagierten, herrsche dagegen nur noch „Resignation“, weiß Huhnt. Der Unterschied zwischen den Gruppen: Die vier Windräder zwischen den Aichacher Stadtteilen Oberwittelsbach und Untermauerbach sind geplant. Die sechs Windräder zwischen den Dasinger und Aichacher Ortsteilen und Sielenbach stehen fast zwei Jahre.

Die Energiebauern ziehen als Betreiber des Windparks trotz Anlaufschwierigkeiten eine zufriedene erste Bilanz (wir berichteten). Die Stromproduktion lag nach dem ersten Halbjahr sieben Prozent über der Prognose. Die Windkraftgegner der BTG wollen auf das Thema Wirtschaftlichkeit der Anlagen, das vor dem Bau und bei den Protestveranstaltungen gegen die Genehmigung eine große Rolle gespielt hat, gar nicht mehr groß eingehen. Jetzt, wo die Windräder im Abstand von zum Teil unter 1000 Meter zur Wohnbebauung stehen, gehe es vorrangig darum, gegen die gesundheitlichen Auswirkungen des Windparks auf betroffene Menschen vorzugehen. Für Huhnt und Mayer gibt es dazu zwei Wege. Zunächst durch eine Lärmmessung des Landratsamtes. Das soll in absehbarer Zeit bei der Behörde beantragt werden. Liegen die Emissionen über den genehmigten Werten, müsste das Landrastamt selbst tätig werden und eine Nachtabschaltung (zwischen 22 und 6 Uhr) der Rotoren anordnen, sagt Huhnt. Wenn es nicht dazu kommt, könnte ein Anwohner dieses Ziel, also die Nachtabschaltung, auch durch eine Privatklage erreichen, sagt Huhnt. Es gebe mehrere vergleichbare Urteile in Deutschland.

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