Zwei Jahre Haft nach tödlichem Autounfall
Ein junger Mann starb kurz vor der Hochzeit, als ein heute 63-Jähriger bei Pöttmes frontal in den Gegenverkehr krachte. War es schon der dritte Unfall mit Todesfolge, an dem der Angeklagte beteiligt war?
Zwei Marterl stehen schon an der Staatsstraße 2035 nahe dem Pöttmeser Ortsteil Gundelsdorf. Bei früheren Autounfällen verloren hier zwei Menschen ihr Leben. Im Januar vergangenen Jahres kam ein 31-Jähriger hinzu. Er starb, als ein entgegenkommender Autofahrer an einer Doppelkurve mit über 100 statt der erlaubten 80 Stundenkilometer überholte und frontal in seinen Audi krachte. Der junge Mann, der wenige Monate später heiraten wollte, war sofort tot. Der heute 63-jährige Unfallverursacher und ein weiterer Autofahrer wurden schwer verletzt.
Am Montag verurteilte das Schöffengericht Aichach unter Vorsitz von Richterin Eva-Maria Kraus den 63-Jährigen nach zwei Verhandlungstagen zu zwei Jahren, zwei Monaten und einer Woche Haft. Nicht nur wegen des tödlichen Unfalls am 25. Januar, sondern auch wegen eines Zusammenstoßes mit einem Rollerfahrer zwölf Tage zuvor. Die Vorwürfe: fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs. Frühestens in drei Jahren und acht Monaten darf der Angeklagte seinen Führerschein zurückbekommen. Sein Verteidiger kündigte allerdings an, dass sein Mandant wegen gesundheitlicher Probleme freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichten wolle.
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