Treiben die verschärften Corona-Regeln Wirtsleute in eine neue Krise?
Plus Sperrstunde ab 22 Uhr, 2G-Regel drinnen und draußen und abgesagte Weihnachtsfeiern machen Lokalen in Aichach-Friedberg zu schaffen. Fünf Wirtinnen und Wirte berichten.
Am Sonntag sei nur die Hälfte der regulären Gäste gekommen, Weihnachtsfeiern seien fast alle abgesagt, genauso das monatliche Kegeln, berichtet Hildegard Lorenz-Haugg vom Gasthof zum Schloss in Stätzling. Ihr bricht viel Umsatz weg - und das ist die Regel. Nach einem totalen Lockdown und Personalproblemen haben Lokale nun mit neuen Themen zu kämpfen: Nur wer geimpft oder genesen ist, darf im Innen- oder Außenbereich verweilen, ab 22 Uhr gilt eine Sperrstunde. Wie kommen Wirtsleute im Wittelsbacher Land damit klar?
"Keine Schikane": So geht das Gasthaus zum Schloss in Stätzling mit 2G um
Lorenz-Haugg betont, trotz aller Probleme sei es kein Vergleich zum Lockdown des vergangenen Jahres. Außerdem nehme das To-go-Angebot wieder zu. Ihre Gäste reagierten sehr verständnisvoll darauf, bei jedem Besuch Ausweis und Nachweis am Eingang vorzeigen zu müssen. Auch wenn sie viele Stammgäste schon seit Jahren mit Namen kennt, gebe es keine Ausnahmen. "Das ist keine Schikane, wir tun damit auch den Gästen was Gutes", erklärt die Wirtin. Da fast alle Stammgäste geimpft sind, komme es äußerst selten vor, dass jemand versucht, ohne Nachweis ins Lokal zu kommen. Im Zweifel müsse die Person dann eben wieder gehen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.