In regelmäßigen Abständen haben Bürgerinnen und Bürger in Friedberg Gelegenheit, Fragen und Forderungen in einer Stadtratssitzung vorzutragen. Davon machte nun eine Abordnung von Eltern, deren Kinder Einrichtungen des Kinderheimvereins besuchen, Gebrauch.
Mehrere Dutzend Frauen und Männer waren in die Sitzung gekommen, um eine Stellungnahme der Stadt zu familienpolitischen Themen einzufordern. Frage war unter anderem, ob es Pläne für eine städtische Kindertagesstätte gebe, um das „Betreuungsmonopol“, so ein Elternvertreter des Kinderheimvereins in der Kernstadt aufzubrechen. Dieser betreibt im Auftrag der Stadt acht Kitas.
Eltern in Friedberg befürchten höhere Kindergartengebühren
Die Eltern befürchten außerdem steigende Kosten für die Kinderbetreuung. Erstens nimmt der Freistaat ab 2026 Kürzungen und Streichungen beim Familien- und Krippengeld vor. Die Eltern fragen, ob und wie die Stadt das kompensiert. Zudem befürchten sie, dass die Kindergartengebühren aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen nochmals steigen. Nach Erhöhungen in der Vergangenheit hatte es bereits Proteste gegeben, sogar eine Kundgebung in der Ludwigstraße von Eltern fand statt. 1000 Euro bezahlt zum Beispiel ein Ehepaar monatlich für die Betreuung seiner beiden Kinder. “Wie kann man steigende Gebühren vermeiden oder sozialverträglich gestalten?“, lautete die Frage mit Blick auf die Zukunft.
Auf die gab es keine sofortige Antwort. Die Geschäftsordnung des Stadtrates sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger zwar Fragen stellen dürfen, darüber jedoch im Gremium nicht diskutiert wird. Vielmehr erhalten die Fragesteller innerhalb von drei Wochen eine schriftliche Antwort der Verwaltung. Bürgermeister Roland Eichmann betonte allerdings in der Sitzung, dies seien wichtige Fragen. Man sei im Kontakt mit dem Kinderheimverein; weitere Gespräche seien vereinbart.
Im laufenden Jahr unterstützt Friedberg die Kindertagesstätten mit insgesamt rund sechs Millionen Euro. Die Summe setzt sich zusammen aus der gesetzlichen Pflichtförderung von dann voraussichtlich 4,8 Millionen Euro plus einer freiwilligen Förderung von 1,2 Millionen; also 25 Prozent der Pflichtförderung.
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