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Bauherrin wehrt sich gegen Schwarzbau-Vorwurf in Mering – Ist ihr Antrag gültig?

Mering

Schwarzbau oder nicht? Jetzt meldet sich die Bauherrin

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    Mittlerweile werden Bauanträge digital und nicht mehr auf Papier eingereicht. Eine Meringerin streitet sich mit dem Landratsamt darüber, ob der Antrag auch wirklich eingegangen ist.
    Mittlerweile werden Bauanträge digital und nicht mehr auf Papier eingereicht. Eine Meringerin streitet sich mit dem Landratsamt darüber, ob der Antrag auch wirklich eingegangen ist. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    „Was mir hier unterstellt wird, ist bodenlos“, meldet sich eine Bauherrin aus Mering zu Wort. Ihr wurde in der jüngsten Bauausschusssitzung vorgeworfen, ihr Gästehaus in der Ludwig-Thoma-Straße in Mering ohne gültige Baugenehmigung erstellt zu haben. Bürgermeister Florian Mayer hatte von einem „dicken Ei“, gesprochen und es als, „dreist“ bezeichnet, dass dort einfach ein ungenehmigtes Haus errichtet worden war. Dagegen wehrt sich die Bauherrin: „Ich bin doch nicht blöd und trage alle Nachbarschaftsunterschriften zusammen, habe eine Abtretungserklärung eines Nachbarn bezüglich der Abstandsflächen vorliegen und stelle dann keinen Bauantrag.“ Digital habe sie den Bauantrag beim Landratsamt, das als Genehmigungsbehörde zuständig ist, eingereicht und dafür sowohl im Juli als auch im Oktober eine Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer per Mail erhalten.

    Landratsamt beharrt darauf: „Erster Berührungspunkt war im Dezember 2024.“

    Sie und ihr Planer gingen davon aus, dass nach drei Monaten die sogenannte Fiktionsfrist endet. Wenn ein Bauantrag eingereicht wird und innerhalb von drei Monaten keine Einwände dazu kommen, gilt dieser als genehmigt. Das Landratsamt Aichach-Friedberger erklärt: „Drei Monate nach dem bestätigten Eingang der vollständigen Unterlagen gilt eine Genehmigung als erteilt. Mit dem Bauen darf dennoch erst mit dem Vorliegen der sogenannte Fiktionsbescheinigung begonnen werden.“ Auf Nachfrage beim Landratsamt sagt Sprecher Wolfgang Müller: „Im gesamten Jahr 2024 ist zu diesem Grundstück kein Bauantrag im Landratsamt eingegangen.“ Weder im Juli noch im Oktober sei dies der Fall gewesen. Das Gästehaus hätte im Oktober aber ohnehin nicht errichtet werden dürfen, weil der Bauherrin keine Fiktionsbescheinigung vorlag.

    Die Bauherrin gibt zu: „Mein einiger Fehler war, dass ich keine Baubeginnsanzeige gemeldet habe.“ So ist jedenfalls ihre Auffassung und die ihres Anwalts. „Ich bin vollkommen hilflos, warum stellt man mich so hin, als würde ich einen Schwarzbau hinstellen, obwohl ich doch einen digitalen Bauantrag gestellt habe.“

    Wolfgang Müller widerspricht den Äußerungen der Bauherrin: „Erster Berührungspunkt des Landratsamts mit dem Bauvorhaben war eine E-Mail der Marktgemeinde Mering vom 19. Dezember 2024, in dem diese eine bauordnungsrechtliche Überprüfung einer unbekannten Baumaßnahme auf dem betreffenden Grundstück forderte.“ Diese Überprüfung sei am 20. Dezember durchgeführt worden. Dabei habe der Mitarbeiter festgestellt, dass ohne baurechtliche Genehmigung ein Einfamilienhaus errichtet worden war. „Der Bau wurde zunächst mündlich eingestellt, die Baueinstellung dann im Januar schriftlich bestätigt.“ Erst im Januar 2025 sei ein digitaler Bauantrag eingereicht worden. Über diesen Antrag hatte der Meringer Bauausschuss in der jüngsten Sitzung diskutiert und sein gemeindliches Einvernehmen nicht erteilt.

    So funktioniert der digitale Bauantrag

    Die Bauherrin erklärt im Gespräch mit unserer Redaktion zudem, dass sie auch mit der Meringer Bauverwaltung in Kontakt stand. „Dabei ging es aber nicht um das Gästehaus, sondern um einen Schuppen“, so Sebastian Seyßler von der Meringer Bauverwaltung. Dieses Gespräch sei vor drei Jahren gewesen. Auch er hatte beim Landratsamt Aichach-Friedberg Rücksprache gehalten: „Mir wurde ebenfalls versichert, dass es keinen Bauantrag für das betreffende Gästehaus gab.“ In der Bauausschusssitzung am Montagabend hatte Thomas Schiele (UWG) extra nachgefragt: „Sind wir uns auch sicher, dass das ein Schwarzbau ist und nicht wieder am Landratsamt irgendwelche Pläne nicht weitergegeben wurden.“ Wolfgang Müller schließt eine Computerpanne aus: „Bislang hatten wir das an der Baubehörde nicht, es ist keine Panne bekannt.“

    Der Sprecher des Landratsamtes erläutert nochmals den grundsätzlichen Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens: „Digitale Bauanträge werden über das Bayernportal bei der jeweiligen Baubehörde eingereicht. Die Baubehörde schickt daraufhin eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen an den/die Einreichende(n) und beteiligt die betreffende Gemeinde.“

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    1 Kommentar
    Johann Koch

    >>>>>Das Landratsamt Aichach-Friedberger erklärt: „Drei Monate nach dem bestätigten Eingang der vollständigen Unterlagen gilt eine Genehmigung als erteilt. Mit dem Bauen darf dennoch erst mit dem Vorliegen der sogenannte Fiktionsbescheinigung begonnen werden.“ <<<< Was soll dieser bürokratische Schwachsinn? Warum so bürgerfern und bürgerfeidlich? Wenn ein Bauherr prozessbelastbar nachweisen kann, wann er den Bauantrag bei den zuständigen Behörden eingereicht hat, sollte er im Falle der Untätigkeit der zuständigen Baubehörde auch das Recht haben aufgrund des Fiktionssachverhaltes mit dem Bau zu beginnen. Stattdessen muss der Bauherr die Untätigkeit und Schlafmützigkeit der Behörde sich zu seinem Nachteil gereichen lassen. Aber im Wahlkampf wird ja von allen Parteien immer vom Bürokratieabbau groß aufgesprochen.

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