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Kritik an Rieder Bebauungsplan: Naturschutzbehörde warnt vor Verlust von Ausgleichsflächen

Ried

Bebauungsplan für Ärztehaus in Ried: Kritik von Naturschutzbehörde

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    Die zulässigen Vermietungen im Reder Ärztehaus sollen künftig flexibler gestaltet werden.
    Die zulässigen Vermietungen im Reder Ärztehaus sollen künftig flexibler gestaltet werden. Foto: Christine Hornischer

    In der aktuellen Sitzung des Rieder Gemeinderates nahmen sich die Rätinnen und Räte den geänderten Bebauungsplan für das Sondergebiet Ärztehaus an. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden behandelt.

    Naturschutz hat Bedenken gegen das Sondergebiet „Ärztehaus“

    Während der Kreisbaumeister des Landratsamtes Aichach Friedberg nur textliche Teile monierte, sah die Untere Naturschutzbehörde das anders. In seiner derzeitigen Form könne der Bebauungsplan nicht befürwortet werden. Durch die Erweiterung des Sondergebiets „Ärztehaus und multifunktionale Nutzung“ werde in Richtung Westen eine bestehende im Ökoflächenkataster eingetragene Ausgleichsflächen überplant. Die Fläche gehöre zum Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ und werde dort als Fläche zu Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen.

    Die Fläche sei damit Teil der Abwägung des bestehenden Bebauungsplanes gewesen. Entsprechend könnten diese Flächen nicht nachträglich anderweitig in Anspruch genommen werden, so die Untere Naturschutzbehörde in der Tischvorlage. Jegliche weitere Planung der Fläche auch ohne Versiegelung sollte unterlassen werden, um Konflikte zu vermeiden.

     In ihrer Abwägung legte die Gemeinde dar, dass die Fläche nicht Teil des zwischenzeitlich renaturierten Eisbaches sei. Bürgermeister Erwin Gerstlacher zeigte sich „not amused“ über die Aussagen der Untere Naturschutzbehörde.

    Die Abteilung Verkehrswesen des Landratsamtes wies darauf hin, dass eine Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg eingeholt werden müsse. In ihrer Abwägung schrieb die Gemeinde, dass zwar der Bebauungsplan als „An der Hauptstraße“ bezeichnet werde, an diese jedoch nicht angrenze. Erschlossen werde das Areal über die Bergstraße. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sei auch nicht mit mehr Verkehr zu rechnen und somit mit einer Belastung der Staatsstraße auszugehen. Die Belange der Staatsstraßenverwaltung seien daher nicht berührt.

    Das ist die Vorgeschichte

    Zur Vorgeschichte: Die Gemeinde Ried hatte den Bebauungsplan geändert, weil die bisherigen Nutzungen im Sondergebiet Ärztehaus modifiziert worden sind. Die zulässigen Vermietungen sollen künftig flexibler gestaltet werden. Vorgesehen sind neben Arztpraxen und sonstigen Gesundheitsangeboten auch Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie Räumlichkeiten für Freiberufler. Die bisherige Zweckbestimmung des Sondergebietes „Ärztehaus“ wurde in der ersten Änderung daher um „multifunktionale Nutzungen“ ergänzt.

    Mit der ersten Änderung erfolgte zudem eine Anpassung des Geltungsbereiches und damit auch eine Anpassung der Sondergebietsfläche an die aktuellen Flurstückgrenzen. Dies betrifft den Grenzverlauf im Westen sowie im Süden zur Fläche des Eisbaches. Die Änderungen sind also bloß textliche Anpassungen. Die Fläche bleibt wie bisher.

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