VGH München gibt Gemeinde recht
Gerade noch rechtzeitig flatterte die Eilentscheidung des VGH München auf die Schreibtische: Der Bürgerentscheid am Sonntag auf der Basis des Ratsbegehrens in Ried kann stattfinden und "sticht" auch. Der VGH bestätigte die Auffassung des Verwaltungsgerichts Augsburg, dass die Begründung auf der Untrschriftensammlung der Hörmannsberger Initiativgruppe irreführend war.
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