
Schwarzbau sorgt für Diskussion im Meringer Bauausschuss

Plus Ohne Baugenehmigung hatte ein Immobilienbesitzer in Mering eine Terrassenüberdachung gebaut. Nachbarn wollen die Abstandsflächen nicht übernehmen.

Seit vielen Jahren besteht in Mering die Terrassenüberdachung an einem Wohnhaus in der Jahnstraße. Das Landratsamt stellte bei einer Überprüfung fest, dass diese Überdachung nicht genehmigt ist. Deshalb mussten die Mitglieder des Bauausschusses über den nachträglich eingereichten Bauantrag entscheiden. Gegen das Bauwerk selbst spreche eigentlich nichts, so Sebastian Seyßler von der Bauabteilung der Kommune. Doch hält der Antragsteller, nach Auffassung des Landratsamtes, nicht den erforderlichen Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze ein.
Wie beeinflusst das Bauwerk die Nachbarn?
Die Sache ist kompliziert: Nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches ist ein Bauvorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zulässig, wenn es sich nach Art, Maß, Bauweise und hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen in die nähere Umgebung einfügt. Und das sei hier nach Auffassung der Behörden gegeben. Auch die Bauausschussmitglieder waren sich weitgehend einig. "Ich habe aber sehr wohl ein Problem damit, dass wir einem Schwarzbau nachträglich zustimmen sollen, wenn dieser eventuell die betroffenen Nachbarn einschränkt", sagte Tobias Listl (Grüne).
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.