
Tiefgarage bei Neubau-Vorhaben macht Nachbarn in Mering misstrauisch

Plus Ein Bauherr will auf zwei freien Grundstücken in einem Meringer Wohngebiet Doppelhäuser errichten. Obwohl genügend Stellplätze da wären, plant er zusätzlich eine Tiefgarage.

Zwei Doppelhäuser möchte ein Bauherr auf zwei noch freien Grundstücken an der Hermann-Köhl-Straße in Mering errichten. Für den Bereich gilt der Bebauungsplan 27 "beim neuen Friedhof". Weil das Vorhaben vorgegebene Baugrenzen überschreitet und außerdem eine Tiefgarage erhalten soll, hält der Meringer Gemeinderat eine Änderung des Bebauungsplans für nötig. Dabei werden auch die massiven Einwände aus der Nachbarschaft behandelt.
Darum ging es in der jüngsten Sitzung. Der Eigentümer hat westlich der Baulücke bereits ein Doppelhaus errichtet und plant für die leeren Parzellen zwei baugleiche Gebäude. Dafür braucht der Bauherr für das eine Grundstück eine Erweiterung der Baugrenze um rund 1,50 Meter. Beim zweiten Grundstück ist eine Drehung der vorgegebenen Firstrichtung nötig. Diese Punkte sowie die Tiefgarage soll eine Bebauungsplanänderung regeln. Bemerkenswert dabei: Die in der Stellplatzsatzung vorgeschriebenen Parkmöglichkeiten wären auch ohne eine für den Bauherren teure Tiefgarage nachweisbar. Er wolle in dem Wohngebiet, in dem der Parkdruck bereits hoch ist, Fahrzeuge von der Straße bringen, so seine Begründung.
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