Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan bei der Goldwiese wurden in der aktuellen Sitzung behandelt. So monierte die Untere Naturschutzbehörde, dass die CEF-Maßnahmen (Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion) großteils nicht umgesetzt worden seien. Diese seien aber ausschlaggebend für den Bebauungsplan gewesen.
Landratsamt prüft
Die Umsetzung sei so erfolgt, wie es mit der Unteren Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband vereinbart worden war, hieß es in einem Hinweis der Verwaltung. In Rücksprache mit dem Landratsamt fände derzeit ein Monitoring statt, um zu prüfen, ob und wenn doch wie viele Feldlerchen das hergestellte Feld nutzen. „Hier ist keine Abwägung erforderlich, da die Absprachen eingehalten wurden“, sagte Bürgermeister Erwin Gerstlacher.
Das Kreisjugendamt wies abermals darauf hin, dass ja durch den Bebauungsplan Wohneinheiten entstehen und daher weitere Kita-Plätze benötigt werden. Das Bauamt des Landratsamtes bemängelte nur ein paar textliche Stellen, die von der Gemeinde Ried aktualisiert werden.
Doppelhaus wird in Ried durchgewunken
Zudem wurde in der Sitzung über einen Doppelhausbau in Ried Nord-Ost beraten. Die Rätinnen und Räte gab ihr Einverständnis zum Bau eines Doppelhauses in Ried Nord-Ost. Hier möchte der Antragsteller auf seinem Grundstück ein sogenanntes Stockhaus mit Satteldach bauen, das sich gut in die Umgebung einfügt. Damit dieses umgesetzt werden kann, muss der Bebauungsplan geändert werden. Bürgermeister Erwin Gerstlacher hob hervor, dass dieser schon recht alt sei. Für die Änderung des Bebauungsplanes reicht ein vereinfachtes Veränderungsverfahren. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan ist nicht erforderlich, da die Änderung städtebaulich vertretbar ist.
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