Startseite
Icon Pfeil nach unten
Friedberg
Icon Pfeil nach unten
Aichach
Icon Pfeil nach unten

Panne bei Trauerfeier landet vor Gericht

Aichach

Fehlende Urne, kein Grabaushub, Schmuck im Schubkarren: Wer ist an der Pannen-Beerdigung schuld?

  • |
  • |
  • |
  • |
    Um eine schief gelaufene Beerdigung ging es am Amtsgericht Aichach.
    Um eine schief gelaufene Beerdigung ging es am Amtsgericht Aichach. Foto: Markus Winklhofer (Archivbild)

    Das Grab war nicht vorbereitet, die Urne fehlte beim Gottesdienst und der Grabschmuck lag in einem Schubkarren. Bei einer Beerdigung im Mai 2024 in Friedberg lief es alles andere als rund. „Es war tatsächlich katastrophal“, sagte Birgit Milzarek-Sachau, Zivilrichterin am Amtsgericht Aichach. Dort hatte der Sohn der Verstorbenen Klage gegen das Bestattungsunternehmen wegen Schadenersatz eingereicht. Bei der Verhandlung ging es auch um hoheitliche Rechte auf Friedhöfen.

    Beerdigung geht schief: Sohn muss Urne selbst tragen

    Während des Gottesdienstes sollte die Urne in der Kirche aufgebahrt sein. Kurz vor Beginn der Feier erfuhr der Sohn, dass die Urne fehlt. Nach mehreren Telefonaten kam das Gefäß schließlich kurz vor dem Ende des Gottesdienstes an. Auch danach lief es bei der Beerdigung nicht rund.

    Der Sohn soll die Urne seiner Mutter selbst zum Grab tragen. Als die Trauergemeinde ans Grab kommt, ist nichts vorbereitet. Ein Arbeiter auf dem Friedhof erklärt sich bereit, das Grab auszuheben, während die Trauergemeinde in der Aussegnungshalle ist. Bis die Urne schließlich ins Grab abgesenkt werden kann, sind von der rund 100 Personen großen Trauergemeinde noch acht Leute übrig.

    Unstrittig ist, dass der Ablauf der Beerdigung tatsächlich katastrophal war. Das Beerdigungsunternehmen, von dem der Sohn 1300 Euro Schadenersatz möchte, sieht die Schuld dafür jedoch nicht bei sich. Es habe die Urne wie üblich bei der Kommunalverwaltung abgegeben, die ihrerseits ein Privatunternehmen damit beauftragt hatte, die hoheitlichen Rechte auf dem Friedhof wahrzunehmen. Also die Urne rechtzeitig zur Kirche zu bringen, zum Grab zu tragen und dieses für die Beerdigung vorzubereiten.

    Der Inhaber der Privatfirma hat laut dem Geschäftsführer des Beerdigungsinstituts zugegeben, „den Termin versaubeutelt“ zu haben. Der Bestattungsunternehmer entschuldigte sich vor Gericht bei dem Sohn und versicherte: „So sollte es nicht ablaufen.“ Aus Kulanz hatte das Beerdigungsinstitut dem Sohn 300 Euro von den Beerdigungskosten zurücküberwiesen.

    In den 1300 Euro, die der Sohn als Schadenersatz forderte, hatte er 500 Euro als Schmerzensgeld wegen der psychischen Belastung am Tag der Beerdigung angesetzt. Auch wenn sie ihm das zu 100 Prozent glaube, müsse er das mit einem Attest nachweisen, um Schadenersatz geltend machen zu können, sagte Zivilrichterin Milzarek-Sachau. Auch die 30 Stunden, die er für Telefonate und Recherchen rund um die schief gelaufene Beerdigung aufgewendet hatte, könne er nicht ansetzen, sagte die Richterin, die ihm versicherte: „Ich kann Ihre emotionale Betroffenheit verstehen.“

    Beerdigung mit Pannen landet vor dem Aichacher Amtsgericht

    In Bezug auf die nicht vorbereitete Grabstätte sah sie kein Versäumnis von Seiten des Beerdigungsinstituts. Anders sah es beim Trägerdienst und der Urne aus. Hier gab es über die Abwicklung auf dem Friedhof generell eine mündliche Absprache zwischen dem Beerdigungsunternehmen und der Privatfirma. „Darauf kann ich mich nicht verlassen“, war die Ansicht der Richterin. „Ich sehe in dem Fall den Ball bei Ihnen“, sagte sie zum Geschäftsführer des Bestattungsinstituts.

    Sie schätzte den Schaden auf 400 Euro. Das Angebot des Geschäftsführers, dem Sohn weitere 200 Euro, insgesamt also 500 Euro, zu bezahlen, schlug der Sohn aus. Ihm ging es darum, die Verantwortlichkeit festzustellen. Auch die Frage der Richterin, ob es ihm emotional besser ginge, wenn er ein Urteil bekomme, konnte ihn nicht dazu bewegen, einem Vergleich zuzustimmen. Die Richterin wird das Urteil Mitte Mai verkünden. Als Streitwert setzte sie 1150 Euro fest.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren