Stadt Friedberg verkauft Haus beim Schloss für 400.000 Euro
Friedberg
400.000 Euro für ein Häuschen gleich beim Schloss
Die Stadt Friedberg verkauft ihr denkmalgeschütztes Anwesen "Im Tal 14" in der Altstadt - unter bestimmten Bedingungen. Am 11. Mai beginnt das Bieterverfahren.
Die Stadt Friedberg verkauft ihr Anwesen Im Tal 14 in einem Bieterverfahren. Das Mindestgebot beträgt 400.000 Euro.Foto: Ute Krogull
Es ist ein Haus in Traumlage - allerdings nicht in Traumzustand. Die Stadt Friedberg veräußert das renovierungsbedürftige Anwesen Im Tal 14 in der Altstadt gleich beim Schloss. Angebote für das Bieterverfahren können ab 11. Mai abgegeben werden. Das Mindestgebot liegt bei 400.000 Euro, doch es zählt nicht nur das Geld.
Als sanierungsbedürftig galt das denkmalgeschützte Gebäude, das in der Bevölkerung vor allem durch die kleine Galerie der Kunstspechte bekannt war, schon länger. Weil der Einsturz drohte und das Wohnhaus statisch abgesichert werden musste, wurden die Mieterinnen und Mieter der fünf Wohneinheiten im Sommer 2024 ausquartiert. Seitdem steht das Haus leer. Von innen sichern Stahlstangen die Fassade. Außen ist die Vorderfront gerade von einem Gerüst umgeben, das jedoch nach Angaben der Bauabteilung so bald wie möglich abgebaut werden soll.
Friedberg verkauft denkmalgeschütztes Haus aus dem 17. Jahrhundert
Nach einer Phase der Diskussion über Sanierung und Nutzung beschloss der Stadtrat, sich von dem Haus aus dem 17. Jahrhundert zu trennen, entweder durch Verkauf oder durch Vergabe in Erbpacht. Die Summe von mindestens 400.000 Euro kommt durch den hohen Quadratmeterpreis des 500-Quadratmeter-Grundstücks zustande. Wegen der hohen Renovierungskosten wurde für das Haus selbst nichts angesetzt.
Wer es kaufen möchte, muss ein Sanierungskonzept inklusive Zeitplan und zusätzlich ein Konzept für die Nutzung vorlegen. Wie der Kaufpreis werden auch Sanierung und Nutzung mit Punkten bewertet - je höher (Preis) bzw. qualitätvoller/zügiger (Konzept), desto mehr Punkte gibt es.
Aktuell ist das Anwesen Richtung Straße von einem Gerüst verdeckt, das aber bald abgebaut werden soll.Foto: Ute Krogull
Der Stadtrat stimmte einstimmig den Kriterien zu: Der Fokus sollte auf der Schaffung von Wohnraum liegen. Aber flexible Nutzungsmöglichkeiten wie „nicht störendes Gewerbe“ im Erdgeschoss (wie freiberufliche Tätigkeiten), könnten zu einer insgesamt attraktiven Nutzung beitragen. Dabei ist das nachbarschaftliche Umfeld zu beachten.
Entsteht beim Friedberger Schloss geförderter Wohnraum für Familien?
Neben diesen Kriterien spielt die Gestaltung und Anpassung des Gebäudes zur Umgebung eine Rolle. Hier sieht die Verwaltung diverse Möglichkeiten, welche eingebracht werden können: etwa Barrierefreiheit (stufenloser Zugang, Aufzug), Quartiersverträglichkeit, Wohnformen (familienfreundlich, generationenübergreifend), sozialer/gemeinschaftlicher Nutzen (z. B. geförderter Wohnraum, soziale Infrastruktur), Gestaltung der Außenanlagen (Garten, Innenhof).
Auch der Aspekt der Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit ist ein Punkt, der bei einer zeitgemäßen Entwicklung berücksichtigt werden sollte. Zudem gilt: Je realistischer ein Konzept ist und je zügiger es umgesetzt werden kann, desto vorteilhafter.
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