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Wohnnutzung Ottomühle: Antrag und Gerichtsverfahren beschäftigen Gemeinde

Kissing

Wohnnutzung an der Ottomühle beschäftigt auch das Gericht

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    Die Firma Holz Baumüller will Gebäude und Gelände der Ottomühle weiterentwickeln. Erneut sorgt ein entsprechender Antrag im Gemeinderat für Diskussionen.
    Die Firma Holz Baumüller will Gebäude und Gelände der Ottomühle weiterentwickeln. Erneut sorgt ein entsprechender Antrag im Gemeinderat für Diskussionen. Foto: Gönül Frey

    Die Ottomühle ist eine historisch gewachsene Gewerbeansiedlung zwischen dem Kissinger Altort und Mering. Heute betreibt dort die Firma Baumüller ihren Holzfachhandel. Immer wieder haben die Eigentümer Anläufe unternommen, das Gelände und überwiegend bereits vorhandene Gebäude anders und teils auch zu Wohnzwecken zu nutzen. Etliche Anträge dazu hatten die Gemeinde Kissing und das Landratsamt als zuständige Baubehörde bereits abgelehnt. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stand nun erneut ein Antrag auf eine Nutzungsänderung zur Abstimmung. Im Zuge der Diskussion stellte sich heraus, dass die früheren Ablehnungen bereits Gegenstand zweier Gerichtsverfahren waren.

    Vor gut einem Jahr hatte der Eigentümer vorgeschlagen, die Entwicklung an der Ottomühle durch eine Außenbereichssatzung zu steuern. Die Bauherren hätten dafür auch die Kosten des Verfahrens getragen. Im Gemeinderat waren die Auffassungen dazu unterschiedlich, am Ende überwogen jedoch knapp die Kritiker. Sie sehen zum einen die Lage im Überschwemmungsgebiet als problematisch. Außerdem besteht an der Ottomühle bisher kein Anschluss an die Kanalisation, hier könnten der Kommune Folgekosten entstehen, so die Sorge. In der aktuellen Sitzung ging es nun um eine Nutzungsänderung der gewerblichen Räume in eine Mitarbeiterwohnung und Personalraum, eine Balkoneinhausung, Errichtung einer Garage und Erweiterungen durch Überdachungen.

    Bei der Ottomühle gehen die Meinungen auseinander

    Die Diskussion zeigte, dass die Meinungen zur Ottomühle nach wie vor auseinandergehen. Dominik Gebhard (Dein Kissing) bedauerte, dass der Gemeinderat sich im Vorjahr gegen eine Außenbereichssatzung entschieden hatte. „Damit hätten wir alles regeln können. Da wurde eine Chance vertan“, sagte er. Eine Mitarbeiterwohnung sieht Gebhard als notwendig für den Betrieb und meinte, dem könne seine Fraktion zustimmen.

    Gabriel Henschen (AfD) verwies darauf, dass es die Ottomühle an ihrem Standort schon seit mehr als 100 Jahren gebe. Zudem sei seine Fraktion generell für Nachverdichtung, auch um Steuereinnahmen zu generieren. Bürgermeister Reinhard Gürtner verwies dagegen auf die Folgekosten für Infrastruktur und Kanalisation. Gebhard insistierte, dass man im Zuge der Außenbereichssatzung mit einem städtebaulichen Vertrag auch die Folgekosten regeln könne.

    Dann nahm die Diskussion eine andere Richtung. Gebhard verwies auf ein Schreiben der Antragsteller, das wohl erst am Tag der Sitzung an Teile des Gemeinderates herausgegangen war. Da nicht alle die vollständigen Informationen hätten und es auch sehr kurzfristig sei, schlug Gebhard eine Vertagung der Entscheidung vor. Michael Eder, CSU-Fraktionssprecher, erkundigte sich, ob dann die Fristen noch eingehalten werden. Laut Geschäftsleiter Bernd Miller wäre die nächste Bauausschuss-Sitzung schon etwas knapp. Deswegen entschied sich das Gremium, das Thema Ottomühle in der nächsten Gemeinderatssitzung am 18. Juni zu behandeln. In der Diskussion fielen bereits einige Andeutungen, um was es in dem Schreiben ging. Von einem Vergleich zwischen den Bauwerbern und dem Landratsamt war unter anderem die Rede. Miller erklärte dazu, dass die Gemeinde Kissing nicht involviert sei, dass aber wohl mehrere Verfahren zwischen Landratsamt und den Antragstellern laufen.

    Landratsamt erteilte für Wohnung in der Ottomühle eine Nutzungsuntersagung

    Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt das Landratsamt, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam. Der Antrag der Holz Baumüller GmbH & Co. KG auf Erteilung einer Baugenehmigung unter anderem für die Nutzungsänderung der gewerblichen Büroräume in eine Wohnung wurde mit Bescheid vom 31. Juli 2025 abgelehnt, heißt es von Philipp Luther, Leiter der Abteilung Staatliches Bauamt. Zwischen den Zeilen ist herauszulesen, dass diese Wohnnutzung eigentlich bereits Tatsache war. Denn weiter erklärt Luther: „Zudem wurde der Antragstellerin mit Bescheid vom 4. August 2025 die Nutzung der oben genannten gewerblichen Büroräume als Wohnung sowie deren Überlassung an Dritte untersagt.“

    Gegen den Ablehnungsbescheid und die Nutzungsuntersagung hat die Firma Baumüller beim Verwaltungsgericht Augsburg geklagt. Laut Luther gab es dazu im Februar eine mündliche Verhandlung. Dabei teilte die Kissinger Firma mit, dass sie einen neuen Bauantrag einreichen wolle, der mit dem Baugesetz vereinbar sei. „Daraufhin sicherte die Untere Bauaufsichtsbehörde zu, bis zum Abschluss des neuen Verfahrens die Vollstreckung aus der Nutzungsuntersagung vom 4. August 2025 auszusetzen“, so Luther. In beiden Verfahren sei die Klage jeweils zurückgenommen worden. Der neue Antrag, wie er auch im Kissinger Gemeinderat Thema war, ging beim Landratsamt Anfang Mai ein und befindet sich laut der Behörde derzeit noch in Prüfung.

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