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  3. Corona-Krise: Übersicht: Diese Corona-Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern

Corona-Krise
27.05.2020

Übersicht: Diese Corona-Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern

Die Lockerungen in Deutschland treiben wieder viele Menschen auf die Straße wie hier in München.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Die Bundesländer verfolgen in der Corona-Krise ihre eigene Strategie. Unsere Übersicht zeigt, was in den Ländern schon wieder erlaubt ist und was nicht.

Die positiven Nachrichten zum Coronavirus häufen sich - zumindest hier in Deutschland. Das veranlasst machen Ministerpräsidenten wie Thüringens Bodo Ramelow bereits dazu, den Krisen-Modus zu beenden. Jedes Bundesland verfolgt derzeit eine andere Exit-Strategie aus der Pandemie. Manche Regierungen können die Lockerungen kaum erwarten, andere sind vorsichtiger. Einigen konnten sich Bund und Länder immerhin darauf, die geltenden Kontaktbeschränkungen bis 29. Juni zu verlängern. Doch was gilt nun eigentlich in welchem Bundesland? Wir haben in einer Übersicht zusammengetragen, was in den einzelnen Ländern schon wieder erlaubt ist - und was nicht.

Bayern

Aufatmen bei den Gastronomen: Seit Montag können Restaurants auch die Innenbereiche wieder von 6 bis 22 Uhr öffnen. Eine Woche zuvor konnten die Bayern bereits wieder Biergärten aufsuchen. Natürlich gelten - wie in allen geschlossenen Räumen und im ÖPNV - strenge Vorschriften. Geschlossen bleiben weiterhin Bars.

Spielplätze haben wieder geöffnet. Enge Verwandte dürfen zudem in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen besucht werden. Gottesdienste dürfen ebenfalls wieder stattfinden. Es dürfen auch wieder Vorschulkinder in den Kindergarten.

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An Urlaub ist ab dem 30. Mai zu denken: Dann öffnet Bayern seine Hotels für Touristen. Damit sind auch Besichtigungen von Sehenswürdigkeiten wie Schloss Neuschwanstein, Schifffahrten und der Besuch von Freizeitparks möglich. Dagegen müssen Freibäder noch mindestens bis 8. Juni geschlossen bleiben.

Auch Fitnessstudios und Reha-Einrichtungen dürfen dann den Betrieb wieder aufnehmen. In Tanzschulen ist ab diesem Termin wieder kontaktloser Tanz sowie Paartanz mit festen Partnern zulässig. Erlaubt ist laut Kabinettsbeschluss ab 8. Juni auch wieder das Training von Mannschaftssportarten -  im Freien in Gruppen von bis zu 20 Menschen. Kino-, Theater- und Konzertfreunde dürfen sich auf den 15. Juni freuen. Es gelten aber strenge Vorschriften - in geschlossenen Räumen sind maximal 50 Gäste zulässig, im Außenbereich 100.

Bis zum 1. Juli sollen alle Kinder zudem wieder zurück in die Kindertagesstätten und Schulen gehen dürfen. Nach den Sommerferien strebe man wieder einen regulären Schulbetrieb an.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg zählt zu den Bundesländern, die am stärksten vom Coronavirus betroffen sind. Deshalb geht die Landesregierung einen vorsichtigen Weg aus den Corona-Maßnahmen. Hotels öffnen in Baden-Württemberg noch in dieser Woche, nämlich am 29. Mai. Auf diesen Tag können sich auch Freunde der Freizeitparks freuen. Diese haben ab Freitag wieder offen. Die Bürger dürfen auch wieder in Restaurants, in Kneipen und Bars jedoch noch nicht, sondern erst ab 2. Juni.

 

Bis Mitte Juni sollen zumindest alle Schüler aus Baden-Württemberg ihr Schulgebäude einmal wieder von innen gesehen haben - wenn auch nur eingeschränkt. In den Kindertagesstätten darf aktuell nur die Hälfte der Kinder gleichzeitig betreut werden.

Berlin

Ein bedeutender Schritt zurück zur Normalität war für die Berliner der vergangene Montag. Seitdem haben nicht nur Hotels und Ferienwohnungen wieder geöffnet, sondern die Hauptstädter können sich sogar wieder ins Freibad legen - wenn auch bei noch nicht sommerlichen Temperaturen.

Lesen Sie hier, was es mit den Zahlen der Corona-Krise auf sich hat: Verdopplungszeit, Übersterblichkeit, R0: Das bedeuten die Corona-Kennzahlen 

Die Berliner dürfen sich mit Personen eines weiteren Haushalts im Freien und zu Hause treffen. Sie dürfen mit ihren Freunden oder der Familie auch wieder in Restaurants, in Bars nicht. Bis Ende Mai soll der Unterricht für die Schüler der Hauptstadt - wenn auch reduziert - wieder in Präsenz stattfinden. Und auch die Kita-Kinder können sich freuen: Bis zum Sommer soll jedes Kind ein Betreuungsangebot erhalten.

Brandenburg

Bei den Kontaktbeschränkungen hält es Brandenburg wie Berlin: Man darf sich mit einer Person eines anderen Haushalts treffen - im privaten wie auch im öffentlichen Raum. Ab 28. Mai dürfen sich sogar wieder bis zu zehn Menschen draußen treffen. Auch sonst handhaben es die Brandenburger ähnlich wie ihre Berliner Nachbarn: Hotels dürfen seit Montag wieder Gäste einquartieren, Ferienwohnungen stehen schon länger wieder zur Verfügung.

Wer bei dem aktuellen Wetter schon eine Abkühlung in Brandenburg braucht, kann ab 28. Mai wieder ins Freibad. Allen Schülern wird vor den großen Ferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen.

Bremen

Einen konservativen Weg raus aus den Corona-Maßnahmen ging Bremen. Mittlerweile können die Bremer aber wieder in Restaurants gehen - auch mit Personen eines anderen Haushalts. Gästelisten mit Namen und Kontaktdaten sind Pflicht. Auch Hotels und Ferienwohnungen dürfen wieder genutzt werden.

Bei einer Demonstration gegen die Corona-Auflagen auf dem Münchener Marienplatz wurde die Abstandsregelung von vielen Menschen nicht eingehalten.
7 Bilder
Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen in ganz Deutschland
Foto: Felix Hörhager/dpa

Die ersten Freibäder dürfen in Bremen ab dem 1. Juni öffnen, ab dem 15. Juni sollen dann weitere Bäder folgen. Seit 18. Mai wird in Bremen der Unterricht schrittweise für alle Jahrgänge ermöglicht. Ab 1. Juni kommen die Vorschulkinder in die Kitas zurück.

Hamburg

In Hamburg dürfen sich bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Auch in Restaurants und Cafés herrscht wieder Betrieb - unter strengen Auflagen: Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Sogar eine Öffnung der Bars wird derzeit geprüft. Ab 2. Juni dürfen die Hamburger auch wieder ins Freibad.

Lockerungen gibt es auch für die touristischen Betriebe: Schiff- und Busfahrten zu touristischen Zwecken sind erlaubt. Und auch Hotels dürfen wieder Gäste empfangen. Klarheit herrscht beim Thema Schulen: Seit dieser Woche soll jeder Schüler einmal wieder ins Schulgebäude kommen. Die Kindertagesstätten kehren schrittweise zum Normalbetrieb zurück. Ab 4. Juni dürfen auch Kinder im Alter von viereinhalb Jahren und Geschwisterkinder in die Kita.

Hessen

Will man in Hessen essen gehen, so hat man noch viel Platz. Zwar sind Restaurants geöffnet, allerdings hat jeder Gast fünf Quadratmeter Fläche für sich alleine. Diese Regelung gilt noch bis 28. Mai. Hotels und Ferienwohnungen dürfen ebenfalls wieder Gäste empfangen. Dasselbe gilt für Freizeitparks. Noch gedulden müssen sich allerdings Freibad-Fans. Immerhin dürfen Vereine ab 1. Juni ins Schwimmbad.

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Kindertagesstätten sollen ab dem 2. Juni wieder schrittweise zurück zur Normalität finden. In den hessischen Schulen hat die Rückkehr zur Normalität bereits begonnen.

Mecklenburg-Vorpommern

Eine ganze Reihe von Lockerungen gibt es seit Montag in Mecklenburg-Vorpommern. Kindertagesstätten stehen seitdem wieder allen Kindern zur Verfügung. Außerdem dürfen Hotels und Ferienhäuser nun auch Gäste empfangen, die nicht aus Mecklenburg-Vorpommern kommen. Verbinden kann man einen Ausflug in den Norden gleich mit einem Besuch im Freibad. Diese sind ebenfalls seit Montag wieder geöffnet.

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Restaurants sind ebenso zum Normalbetrieb zurückgekehrt wie die Schüler. Geschlossen bleiben vorerst jedoch Freizeitparks und Bars.

Niedersachsen

Ferienwohnungen dürfen schon länger betrieben werden, Hotels dürfen seit Montag mit maximal 60 Prozent Auslastung öffnen. Ähnlich wie in den meisten anderen Bundesländern: Restaurants sind offen, Bars dicht. Neu seit diesem Montag: Sowohl Freibäder als auch Freizeitparks können wieder besucht werden.

Die Notbetreuung in den Kitas wird sukzessive ausgeweitet, die Rückkehr zum Regelbetrieb ist für den 1. August geplant. Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.

Nordrhein-Westfalen

Immer wieder hat Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) Lockerungen gefordert. Dementsprechend weit auf dem langen Weg zur Normalität ist NRW - trotz hoher Corona-Fallzahl. Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort. Hotels dürfen Gäste empfangen.

Freibäder dürfen öffnen, allerdings sollen Schwimmer den Mindestabstand im Becken einhalten. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen. Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise in ihre Einrichtungen zurück. Ab Ende Mai sollen alle Schüler tageweise Präsenzunterricht erhalten, ab 8. Juni soll es einen eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kita-Kinder geben.

Rheinland-Pfalz

Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Allerdings müssen Thekenbereiche geschlossen bleiben. Nach einem Barabend können die Besucher gleich ab ins nächste Hotel: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden.

In Rheinland-Pfalz kommen bald einige neue Freizeitaktivitäten dazu. Freibäder sind seit Mittwoch wieder geöffnet, Freizeitparks ziehen am 10. Juni nach. Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni wieder zur Schule gehen. Die Kindertagesstätten sollen ab dem 2. Juni für alle öffnen. Jedoch ist noch mit Einschränkungen zu rechnen.

Saarland

Restaurantbesuche sind im Saarland möglich. Bars können ebenfalls öffnen, bewirtet wird allerdings ausschließlich an Tischen, ein Aufenthalt an der Theke ist nicht gestattet.

Touristen können im Saarland zudem in Hotels und Ferienwohnungen einchecken. Noch nicht feststeht hingegen, wann Freizeitparks und Freibäder wieder öffnen. In Kitas und Schulen soll es spätestens bis zu den Sommerferien "wieder einen möglichst regulären Betrieb geben".

Sachsen

Ziemlich weit auf dem langen Weg zurück zur Normalität befindet sich Sachsen. Restaurants: offen, Bars: offen, Freibäder und Freizeitparks: offen. Auch Hotels und Ferienwohnungen dürfen Gäste empfangen.

Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden. Über weitere Lockerungen will die Landesregierung ab 6. Juni entscheiden.

Sachsen-Anhalt

Zusammenkünfte von bis zu fünf Menschen sind in Sachsen-Anhalt erlaubt, auch wenn diese nicht gemeinsam in einem Haushalt leben. Vom 28. Mai an dürfen zu privaten Feiern bis zu 20 Gäste eingeladen werden. Außerdem können dann im öffentlichen Raum bis zu zehn Menschen unterwegs sein, die nicht alle in einem Haushalt leben. Alle Restaurants dürfen wieder öffnen. Bars dürfen ebenfalls ab 28. Mai wieder öffnen.

Ferienwohnungen können öffnen, Hotels ebenfalls - zunächst aber für Gäste aus dem eigenen Land. Ab 28. Mai sollen Urlaube für Touristen aus ganz Deutschland möglich sein. Freibäder und Freizeitparks dürfen ebenfalls ab 28. Mai wieder öffnen. Ab 2. Juni sollen Kitas und Schulen zu einem regulären Betrieb zurückkehren. In Sachsen-Anhalt sollen zudem alle Grundschüler spätestens ab 15. Juni wieder täglich in den Schulen unterrichtet werden.

Schleswig-Holstein

Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen. Bei öffentlichen Zusammenkünften gilt zudem: Familienangehörigen können sich bis zu einer Anzahl von zehn Personen treffen. Restaurants, Bars und Hotels sind offen, geschlossen dagegen Freizeitparks und Freibäder.

Am Montag hat für weitere Jahrgänge wieder die Schule begonnen. Das gilt für die Klassen eins bis drei an den Grundschulen sowie die Jahrgänge acht bis zehn an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Vom 1. Juni an soll in den Kindertagesstätten ein eingeschränkter Regelbetrieb gelten.

Thüringen

Bodo Ramelow will raus aus dem Krisen-Modus und hat mit der Landesregierung deshalb folgende Regelungen für Thüringen beschlossen: Restaurants, Bars, Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Freibäder kommen ab dem 1. Juni dazu, über die Öffnung der Freizeitparks entscheiden die Landkreise autonom.

Ebenfalls selbst entscheiden konnten die Kommunen, ob sie in den Kindergärten einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Bis spätestens 15. Juni soll dieser in allen Kindertagesstätten starten. In den Schulen sollen spätestens nach Pfingsten wieder alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen.

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