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  3. 65-Prozent-Regel: Heizungstausch: Was die 65 Prozent erneuerbaren Energien für Immobilienbesitzer bedeuten

65-Prozent-Regel
20.04.2023

Heizungstausch: Was die 65 Prozent erneuerbaren Energien für Immobilienbesitzer bedeuten

Rauchende Schornsteine sollen bald passé sein. Ab 2024 dürfen Eigentümer keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr einbauen.
Foto: Armin Weigel, BR, (Symbolbild)

Plus Ab 2024 sollen neue Heizungen überwiegend mit erneuerbaren Energien laufen. Nun hat das Kabinett den Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Was Eigentümer wissen sollten.

Nach langwierigen Streitereien hat sich die Ampel-Koalition auf einen Gesetzesentwurf für klimafreundliche Heizungen geeinigt. Am Mittwoch hat das Kabinett das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Es beinhaltet zahlreiche Ausnahmen. Aber es bleibt dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit regenerativen Energien betrieben werden muss. Das bedeutet, Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen keine reinen Öl- und Gasheizungen mehr einbauen.

Schätzungsweise mehr als neun Milliarden Euro pro Jahr müssen private Haushalte laut Wirtschaftsministerium bis 2028 bezahlen, um klimafreundliche Heizungen einzubauen. Dieser Summe steht das Einsparpotenzial von etwa elf Milliarden Euro über 18 Jahre hinweg gegenüber, das die neuen Heizungen bieten sollen.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

20.04.2023

Zumindest ist bei der Fernwärme und der Wärmepumpe eindeutig, dass es egal ist woher die Energie dafür kommt. Nur warum das so ist wissen diese Schlaumeier wo selbst nicht.

20.04.2023

apropos „Schlaumeier“:

Ich frage mich, wann sind die Voraussetzungen für einen Sonderbonus „Heizungstausch ohne Verpflichtung“ gegeben. Sind sie erfüllt, wenn neuere Heizungsanlagen ausgetauscht werden?
Wenn ja, dann würden damit Investitionsvorhaben mit weniger CO2-Einsparung ganz besonders gefördert werden.
Und wenn ja, was würde dann Joschka Fischer jetzt wohl dieser Regierung zurufen? – vgl. https://www.spiegel.de/politik/avanti-dilettanti-a-734effd7-0002-0001-0000-000008721675 und https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/avanti-dilettanti

Helmut Eimiller

20.04.2023

Weil Habecks Wohnung in Flensburg an der Fernwärme hängt und von den dortigen Stadtwerken überwiegend mit Kohle und Erdgas beheizt wird.

Dazu ist Fernwärme eine Sache in Städten, überwiegend von Mietern - die werden von den Grünen geschont. Das grün-urbane Spektrum mag weder Häuser für einzelne Familien noch Menschen auf dem Land - die lässt man bei der "Wärmewende" kurzfristig ab 1.1.2024 voraus gehen, während man den Städten kein echtes Zeitlimit setzt.

In Augsburg wird man auch wählen können, ob z.B. die Tram nur noch alle 10 Minuten kommt oder die swa die Fernwärme rasch klimaneutral machen. Ein relevantes Bundesprogramm mit viel Budget für Ausbau von Fernwärme und klimaneutrale Umstellung bestehender Netze ist mir nicht bekannt.

20.04.2023

Ein wunderbares Gesetz mit so vielen uneindeutigten Regeln. Vielleicht bildet sich ein neues jurisitisches Spezialgebiet "Fachanwalt für Heizungsanlagenumbau" heraus?
Frohes Klagen!

20.04.2023

Was dann den Satz von Immanuel Birnbaum erneut bestätigen würde:
"Das Studium der Gesetzeslücken ist rentabler als andere Künste."

Helmut Eimiller