Nebenjob bei Kurzarbeit: Wann lohnt sich das in der Corona-Krise?
Plus Wer in Kurzarbeit ist, muss auf Gehalt verzichten - hat aber mehr Zeit, in einem Nebenjob dazu zu verdienen. Gerade in der Corona-Krise kann sich das lohnen. Was zu beachten ist.
Angesichts schlechter Auftragslage und sinkender Einnahmen in der Corona-Krise haben viele deutsche Unternehmen in diesem Frühjahr Kurzarbeit angemeldet. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Sie müssen mit teils deutlich weniger Gehalt auskommen. Über die Arbeitslosenversicherung werden ihnen zwar 60 Prozent der Einbußen erstattet, wenn sie Kinder haben sind es 67 Prozent.
Einige Arbeitnehmer müssen oder wollen ihre Gehaltsverluste aber zusätzlich auf anderem Weg ausgleichen - ein Nebenjob während der Corona-Zeit kann sich dabei lohnen. In vielen Branchen werden Arbeitskräfte gerade besonders dringend gesucht, etwa in der Landwirtschaft. Doch rund um Kurzarbeit und Nebenjob gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.