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Arzneitees
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Gekennzeichnete Kräutertees gelten als Arzneimittel

Tees, die eine heilende Wirkung versprechen, müssen als Arzneimittel entsprechend gekennzeichnet sein.
Foto: Franziska Gabbert (dpa)

Die meisten Kräutertees im Supermarktregal werden als Lebensmittel verkauft und dürfen nicht mit dem Hinweis auf heilende Wirkung beworben werden. Doch es gibt auch Arzneitees.

Was tun, wenn sich eine Erkältung anbahnt? Für viele Menschen lautet die Antwort: Mit Kräutertees ersten Symptomen trotzen. Doch nicht jedes Tee-Produkt ist auch geeignet dazu, als Heilmittel eingesetzt zu werden. Wer den Kräutertee trinkt, um gesund zu werden, sollte deshalb auf die Kennzeichnung als Arzneitee oder Arzneimittel achten. Das rät die Verbraucherzentrale Sachsen.

Kennzeichnung garantiert nicht Wirksamkeit von Kräutertees

Denn Arzneitees unterliegen dem Arzneimittelgesetz und müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Reguläre Kräutertees sind davon nicht betroffen. Doch Vorsicht: Die Zulassung von Arzneitees ist nicht darauf begründet, dass sie nachweislich helfen. Stattdessen sind Qualitätsstandards für die darin enthaltenen Heilpflanzen vorgeschrieben. Auch die Zusammensetzung dieser Kräutertees ist auf der Packung vermerkt, genauso die Art der Beschwerden, gegen die der Tee hilft und wann man ihn nicht trinken darf. dpa/tmn/sh

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