Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Mieterhöhung: BGH verhandelt Widerruf von Zustimmung zu Mieterhöhung

Mieterhöhung
17.10.2018

BGH verhandelt Widerruf von Zustimmung zu Mieterhöhung

Unwillkommene Post: Die Ankündigung einer Mieterhöhung.
Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbol)

Mieter fürchten solche Post: eine Mieterhöhung mit Aufforderung zur Zustimmung. Ob man eine einmal gegebene Zustimmung zurückziehen kann, entscheidet nun der BGH.

Ist eine Mieterhöhung rechtlich mit dem Abschluss eines Handy-Vertrags am Telefon vergleichbar? Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute mit der Frage, ob ein Mieter seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung widerrufen kann.

Die Entscheidung über einen solchen Fall aus Berlin könnte erhebliche Auswirkungen haben. Das Urteil könnte noch am Mittwoch oder auch später verkündet werden.

Der Mieter scheiterte mit seiner Klage

Die Vorinstanzen hatten die Voraussetzungen für einen sogenannten Fernabsatzvertrag als nicht erfüllt angesehen. Fernabsatzverträge sind Verträge, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurden, etwa per Brief oder Telefon.

Der Mieter scheiterte mit seiner Klage. Er hatte den unter Berufung auf den Mietspiegel geforderten erhöhten Teil der Miete unter Vorbehalt gezahlt und fordert ihn zurück. Es geht um eine Steigerung um 121,18 Euro auf 929,15 Euro Miete im Monat.

Konsequenzen sind für Vermieter überschaubar

"Die Bedeutung ist groß", sagte Gerold Happ vom Vorstand des Eigentümerverbands Haus & Grund. Zahlreiche Mieterhöhungen könnten noch widerrufen werden, wenn der BGH von Fernabsatzverträgen ausgeht. Sollte der BGH entsprechend entscheiden, müssten alle Mieterhöhungsschreiben künftig korrekte Widerrufsbelehrungen enthalten, betonte Happ.

Lesen Sie dazu auch

Nach Einschätzung des Mieterbundes sind die Konsequenzen für Vermieter überschaubar. Habe der Mieter bis zum Ende der Zustimmungsfrist der Mieterhöhung nicht zugestimmt, müsse der Vermieter innerhalb von drei Monaten klagen, wenn er die Mieterhöhung durchsetzen wolle. "Denkbar ist, dass er einen Monat verliert", teilte Pressesprecher Ulrich Ropertz mit. Voraussetzung sei aber die Widerrufsbelehrung. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.