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Bargeld: Was tun mit beschädigten Geldscheinen?

Bargeld

Was tun mit beschädigten Geldscheinen?

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    Die Bundesbank ersetzt den Wert beschädigter Geldscheine in den meisten Fällen.
    Die Bundesbank ersetzt den Wert beschädigter Geldscheine in den meisten Fällen. Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolfoto)

    Das Geld ist manchmal schneller weg als gedacht. Ein unachtsamer Augenblick, und der Hund schnappt sich ein paar Scheine und zerfleddert sie mit seinen scharfen Zähnen. Oder die Banknoten werden versehentlich in der Waschmaschine mitgewaschen. Mitunter landen sie sogar im Aktenschredder oder vermodern in einem Kellerversteck. Stellt sich die Frage: Sind solche Scheine wertlos?

    "Nicht unbedingt", sagt Sven Bertelmann, Leiter des Nationalen Analysezentrums der Bundesbank in Mainz. Die Bundesbank leistet für beschädigte Banknoten Ersatz. Die Voraussetzung: Es wird mehr als die Hälfte des Geldscheins vorgelegt. Oder wenn nachgewiesen wird, dass die fehlenden Teile von Geldscheinen vernichtet wurden. 

    Der Service ist für die Verbraucher kostenlos. Die Chancen, den Wert der Scheine ersetzt zu bekommen, stehen gut. 2018 waren rund 98 Prozent der jährlich etwa 30.000 Erstattungsanträge erfolgreich. Insgesamt wurden rund 44 Millionen Euro erstattet.

    Handel muss leicht beschädigte Scheine annehmen

    "Fachleute unterscheiden, ob ein Geldschein fit ist für den Zahlungsverkehr, oder eben unfit, also zum Beispiel ausgebleicht, zerrissen oder geklebt", erklärt Elke Vincke vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Für den Verbraucher sind die Grenzen zwischen "fit" und "unfit" nicht ohne weiteres erkennbar. 

    Ist ein Geldschein nur leicht beschädigt, zum Beispiel eingerissen, kann er getrost noch beim Einkauf zum Bezahlen verwendet werden. Im Prinzip ist so ein Geldschein als Zahlungsmittel gültig. "Der Handel muss sogenannte umlauffähige Banknoten annehmen", erklärt Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland in Berlin. 

    Aber er kommt oft auch Kunden entgegen, die mit nicht mehr umlauffähigen Banknoten zahlen wollen. "Überschaubare Beschädigungen und kleinere Beschriftungen sind in der Regel kein Problem und werden akzeptiert", so Binnebößel. "Die beschädigten Scheine gibt der Händler dann aber nicht wieder in Umlauf, sondern führt sie an die Bundesbank zurück."

    Diese Möglichkeit haben auch Verbraucher: Sie können das Geld zu einer Bundesbank-Filiale bringen. Oder sie schicken es mit der Post an das Nationale Analysezentrum. Sie können es oftmals auch bei Bank oder Sparkasse einreichen, die es dann ebenfalls an die Bundesbank weiterleiten. "Auch wenn Sparkassen nicht verpflichtet sind, beschädigte Scheine zu ersetzen, klappt der Umtausch meist problemlos", sagt Vincke.

    Der Backofen ist ein beliebtes Versteck

    Ganz harte Fälle sind aber direkt bei der Bundesbank am besten aufgehoben. Dazu gibt es auf der Homepage der Bundesbank einen entsprechenden Antrag für die Einreichung des beschädigten Bargeldes.

    Es kommt gar nicht so selten vor, dass der Backofen als Versteck für die Geldbörse dient. Vergisst der Besitzer das und stellt den Ofen an, verkohlt das Geld samt Portemonnaie. Oder das Geld wird im Garten oder in Blumentöpfen vergraben und verrottet dort im Laufe der Zeit. 

    Doch keine Sorge: Im Analysezentrum der Bundesbank in Mainz können die Experten selbst aus stark verbrannten, vermoderten oder verklebten Klumpen oft noch etwas herausholen. 

    "Auch wenn es aussichtslos scheint, sollten sich Kunden nicht scheuen, so etwas bei der Bundesbank abzugeben oder einzuschicken", rät Sven Bertelmann. Seine Bitte: Nicht vorher selbst versuchen, die Banknoten von den umgebenden Materialien zu trennen, sondern alles so lassen, wie es war. 

    Selbst kleinste Teile beziehungsweise Reste wie zum Beispiel Asche sollten so verpackt werden, dass weitere Beschädigungen vermieden werden. Die Experten im Analysezentrum haben Methoden und Erfahrungen, um herauszufinden, wie viel Geld verbrannt oder anderweitig beschädigt ist und was davon zu ersetzen ist. "Dabei ist das Gesamtbild entscheidend", so Bertelmann.

    Bei mutwilliger Zerstörung ist kein Umtausch möglich

    Bei Scheinen, die "repariert", also geklebt wurden, ist besondere Vorsicht angebracht. "Hier sollten Verbraucher anhand der Seriennummer prüfen, ob es sich überhaupt um Teile desselben Geldscheins handelt", so Bertelmann. Nur so kann man sicher sein, den Gegenwert des Scheines ersetzt zu bekommen.

    Schwierig kann der Umtausch bei verfärbten Banknoten werden, erklärt Vincke. Denn je nach Einfärbung könnten sie auch aus einem Überfall auf einen Geldautomaten stammen. Zahlreiche dieser Geräte sind mit der sogenannten IBNS-Technologie ausgestattet und färben das enthaltene Bargeld automatisch mit Spezialtinte ein, wenn sie aufgebrochen oder gesprengt werden.

    Banknoten aus kriminellen Handlungen werden aber nicht umgetauscht, erklärt Bertelmann. Ebenfalls keinen Ersatz gibt es für Geldscheine, die mutwillig beschädigt wurden. "Wer also aus Wut einen Geldschein zerreißt oder sich aus Übermut eine Zigarre mit einem 500-Euro-Schein anzündet, muss für den Verlust selbst aufkommen." (dpa)

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