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Baukindergeld
23.02.2021

Frist und Bedingungen: So beantragen Sie Baukindergeld

Baukindergeld: Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro.
Foto: Sina Schuldt, dpa (Symbolbild)

Das Baukindergeld lässt sich noch bis Ende März 2021 beantragen. Hier finden Sie die Informationen zu Bedingungen und Voraussetzungen.

Wenn Familien ein Haus bauen oder eine Immobilie kaufen, können Sie mit dem Baukindergeld einen staatlichen Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind erhalten. Eigentlich sollte das nur bis Ende 2020 gelten. Doch durch die Corona-Krise kommt es immer wieder vor, dass Baugenehmigungen später erteilt werden oder sich die Unterzeichnung von Kaufverträgen verzögert. Daher hatte die Bundesregierung die Frist bis Ende März 2021 verlängert.

Baukindergeld verlängert: Wann läuft die Frist 2021 aus?

Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld beantragen. Der Antrag kann weiterhin bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden.

So können Sie das Baukindergeld beantragen

Über die KfW-Bank. "Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren", betont die KfW. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro.

Bedingungen und Voraussetzungen: Wer kann Baukindergeld beantragen?

Ein Ehepaar oder ein alleinerziehender Mensch mit einem Kind darf ein Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro im Jahr haben, bei zwei Kindern dürfen es maximal 105.000 Euro sein, bei drei Kindern 120.000 Euro. Die Kinder müssen mit im Haus oder der Wohnung leben und die Familie darf keine andere Immobilie besitzen. Anträge können bei Vorliegen der Kauf- oder Bauunterlagen online bei der KfW gestellt werden: www.kfw.de/baukindergeld. Der Antrag soll bei einem Kauf aber am besten erst nach Einzug gestellt werden.

Welche Kritik gibt es am Baukindergeld

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An der Leistung war immer wieder Kritik laut geworden, etwa dass sie die Immobilienpreise weiter anfeuere oder dass Familien profitierten, die das Geld eigentlich nicht nötig hätten. Nach Daten der KfW Bankengruppe haben etwa 60 Prozent der Bezieher ein durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 Euro pro Jahr. (mit dpa)

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