Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Beerdigung: Das Geschäft mit dem Sterbegeld

Beerdigung
28.11.2016

Das Geschäft mit dem Sterbegeld

Viele Versicherer bewerben Sterbegeldversicherungen. Verbraucherschützer warnen allerdings, dass sich die Policen meistens nicht lohnen.
Foto: Bund der Versicherten, dpa

Millionen Senioren zahlen viel Geld in Sterbegeld- Versicherungen ein. Denn sie wollen den Kindern später nicht auf der Tasche liegen. Doch die Rechnung geht nicht auf.

Augsburg In Selb im Fichtelgebirge ist es für so manche Familie Tradition, schon bei der Geburt eines Kindes an die Kosten fürs Begräbnis zu denken. Bereits für Neugeborene werden dann monatlich 75 Cent in die Sterbekasse eingezahlt. Sicher ist sicher. Schließen ältere Menschen Sterbegeldversicherungen für sich selbst ab, kommen sie aber nicht mehr mit Cent-Beträgen davon. Nicht wenige Senioren investieren viele dutzend Euro monatlich in gleich zwei oder drei Policen. Die Kinder sollen so vor hohen Bestattungskosten geschützt sein. Denn seit 2004 zahlen die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Begräbnisse sind aber teuer, Rechnungen von weit über 12000 Euro keine Seltenheit. Das liegt Senioren auf der Seele, die ihren Kindern finanziell nicht zur Last fallen wollen. Doch die Rechnung geht nicht auf.

Zahlen Senioren beim Sterbegeld mehr ein, als die Hinterbliebenen erhalten?

Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, mahnt zur Vorsicht. „Das gute Gefühl, vorgesorgt zu haben, ist teuer erkauft und in den meisten Fällen ein sicheres Renditegrab.“ Wer im Rentenalter eine Sterbegeldversicherung abschließe, zahle in der Regel deutlich mehr ein, als die Hinterbliebenen einmal rausbekommen. Nur für die Anbieter selbst sei das ein gutes Geschäft, sagt auch Sascha Straub, Versicherungsfachmann der Verbraucherzentrale Bayern. Für Senioren ende ein Vertrag fast immer mit Geldverlust. Für den Bund der Versicherten, kurz BdV, zählt die Sterbegeldpolice zu den unsinnigsten Versicherungen, die es auf dem Markt gibt.

Dennoch bieten fast alle Lebensversicherer die Sterbegeldversicherungen an. Viele Senioren glauben, der Vertrag sei ein simpler Sparplan. Kaum einer weiß, dass dahinter eine kleine Kapitallebensversicherung steckt. Manchmal in Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen, Krankenkassen, Gewerkschaften, Familienwerken oder Vereinen.

Monatsbeiträge fürs Sterbegeld liegen zwischen zehn bis 50 Euro

Einzahlungen sind einmalig oder auch regelmäßig möglich, höchstens bis zum Alter von 85 Jahren. Die Monatsbeiträge liegen bei zehn, 20 oder auch 40 bis 50 Euro, je nach Einstiegsalter und Versicherungssumme. Kinder bis zum 18. Lebensjahr können etwa bei regionalen Sterbekassen für Cent-Beträge mitversichert werden, danach gelten Erwachsenen-Tarife.

Aber: Je höher das Eintrittsalter, desto teurer kommt die Police zu stehen, warnt Bianca Boss, Sprecherin des BdV. Weil der Großteil der eingezahlten Beiträge für den Todesfallschutz draufgeht, wird die Police letztlich zum Verlustgeschäft, betont Fachfrau Weidenbach. Die Kunden zahlten über die Jahre schlichtweg viel mehr ein, als bei ihrem Tod herauskommt. Ein Beispiel: Ein 65-Jähriger will ein garantiertes Sterbegeld von 5000 Euro und investiert dafür monatlich fast 29 Euro. Macht bis zum 85. Lebensjahr allein 6960 Euro an Beiträgen.

Wartezeiten von bis zu 36 Monaten bis zur Auszahlung

Misstrauen ist immer angebracht, wenn ein Vertrag so angepriesen wird, als sei er ganz ohne Gesundheitsprüfung auch noch im hohen Alter rentabel. Dafür müssen die Kunden dann Wartezeiten von bis zu 36 Monaten hinnehmen. Das sorgt dafür, dass der Kunde beispielsweise in den ersten drei Jahren nur gegen Unfalltod versichert ist. Stirbt er in dieser Zeit aber an Krebs, kriegen Angehörige meist nicht mal das eingezahlte Geld zurück. Die volle Versicherungssumme gibt es erst nach der Wartezeit.

Die Verbraucherschützer sind sich einig: Wer für seine Beerdigung sparen will, sollte das lieber auf eigene Faust tun und möglichst früh damit anfangen. Zum Beispiel mit einem Banksparplan ohne Gebühren, aber mit bestmöglicher Verzinsung. Die Rendite fällt im aktuellen Dauerzinstief zwar bescheiden aus, aber es geht wenigstens kein Geld verloren. Für Jüngere kann eine Risikolebensversicherung eine günstigere Alternative sein.

Was im Ernstfall weiterhelfen kann: Ehepartner von Rentnern bekommen auf Antrag drei volle Monatsrenten aus dem sogenannten Sterbevierteljahr, das für die Beerdigung ausgegeben werden könnte. Reicht der Nachlass nicht fürs Begräbnis, können Kinder die Kosten zudem als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Wer erst vor kurzem eine Sterbegeldpolice abgeschlossen hat, kann häufig noch kündigen. Verbraucherzentralen berechnen gegen Gebühr, ob und wie viel Geld bei einem Notausstieg verloren ginge.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.