Böller und Raketen: Was Sie zum Kauf von Feuerwerk wissen müssen
Ab dem 28. Dezember lassen sich wieder Böller und Raketen kaufen. Auf was Sie beim Kauf achten sollten und wo beim Feuerwerk Gefahren lauern.
Bald ist Startschuss für den Feuerwerksverkauf. Ab dem 28. Dezember haben deutsche Einzelhändler wieder jede Menge Böller im Sortiment. Mehr als 100 Millionen Euro Umsatz macht die Feuerwerksbranche jedes Jahr um die Silvesterzeit, allein die Hälfte davon durch den Verkauf von sogenanntem Batteriefeuerwerk. Beim Kauf der Silvesterraketen gibt es allerdings einiges zu beachten. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Verkaufsstart: Ab wann lässt sich Feuerwerk für Silvester 2018 kaufen?
Normalerweise ist der Verkauf von Böllern und Raketen vom 29. Dezember bis 31. Dezember erlaubt. Fällt der 29. Dezember allerdings wie dieses Jahr auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag, beginnt der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember. Am 31. Dezember haben Geschäfte in der Regel nur halbtags geöffnet.
Auf was sollte beim Kauf von Böllern und Raketen geachtet werden?
Grundsätzlich gilt: Der Verkauf an Minderjährige ist verboten! Unterschieden wird dabei allerdings zwischen den Feuerwerkskategorien F1 und F2. Feuerwerkskörper der Klasse F1 wie zum Beispiel Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk sind bereits für Kinder ab zwölf Jahren freigegeben. Sie werden außerdem das ganze Jahr über verkauft. Böller und Raketen gehören hingegen zur Klasse 2, deren Verkauf auf die unmittelbaren Tage vor Silvester beschränkt ist.
Feuerwerk aus dem Ausland ist mit großer Vorsicht zu genießen. Oft enthalten Böller aus Polen oder Tschechien außer Schwarzpulver stark reagierende Gemische, die beim Zünden lebensgefährlich werden können. Auf Nummer sicher geht man beim Kauf geprüfter Feuerwerkskörper mit deutscher Gebrauchsanleitung.
Zu erkennen sind sie an einer Registriernummer und dem CE-Zeichen (für europäische Richtlinien). Am Anfang der Registriernummer steht außerdem die Kennnummer der Prüfstelle - derzeit gibt es davon 14 europaweit, die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat die Nummer 0589. Danach folgen die Feuerwerkskategorie (F1 oder F2) und eine fortlaufende Nummer.
Wie viele Feuerwerkskörper darf man kaufen?
Um Gefahren durch unabsichtliches Abbrennen von Böllern und Raketen zu vermeiden, dürfen in der Wohnung nicht mehr als ein Kilo Feuerwerk aufbewahrt werden. In einem Schuppen oder einer Garage sind hingegen 15 Kilo zulässig. Wichtig ist dabei eine kühle und trockene Lagerung.
Wann darf ein Feuerwerk gezündet werden?
Erlaubt ist das Zünden von Feuerwerk am 31. Dezember und 1. Januar. Grundsätzlich ist das am gesamten ersten Tag im neuen Jahr gestattet. Städte und Gemeinden können allerdings über die genaue zeitliche Bestimmung selbst entscheiden. Wer sein Feuerwerk außerhalb des erlaubten Zeitraums ohne eine Sondergenehmigung zündet, muss mit Bußgeldern rechnen.
Zahlt die Versicherung für Böller-Schäden am Auto?
Vorsichtshalber sollte das Auto in der Silvesternacht in einer Garage oder Tiefgarage stehen, um es vor den Böllern zu schützen. Wird das Auto durch einen Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder zerbricht das Glas, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein.
Eine Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden. Und sie reguliert Beulen, Kratzer und Schmorschäden, die zum Beispiel durch herabfallende Raketen am Auto entstanden sind.
Wo werden Feuerwerksreste entsorgt?
Böllerabfälle werden im Restmüll entsorgt. Blindgänger sollten zuvor etwa eine halbe Stunde in einem Eimer mit Wasser liegen. Dadurch wird das Schwarzpulver unschädlich gemacht, sodass sie in der schwarzen Tonne entsorgt werden können.
Wie gefährlich sind Qualm und Lautstärke einer Silvesterrakete?
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen in einer Entfernung von acht Metern nicht lauter als 120 Dezibel sein. So weit sollte man sich mindestens von einem gezündeten Böller entfernen. Bei nur zwei Metern Abstand ist die Lautstärke gleich rund zehnmal so hoch wie bei einer Distanz von acht Metern. Bei illegalen Knallern ist die Lautstärke unkalkulierbar, weil sie nicht geprüft werden.
Rund 5000 Tonnen Feinstaub entsteht durch Feuerwerk in einer Silvesternacht - etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr freigesetzten Feinstaubmenge. Vor allem in Städten ist die Luftbelastung an Silvester daher so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht.
Die Deutsche Umwelthilfe fordert deshalb eine Verlegung von Feuerwerken aus belasteten Innenstädten. "Wir möchten eine Verschiebung der Feuerwerksaktivitäten raus aus der Innenstadt", sagt der Geschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch. "Entweder auf Flächen am Stadtrand, wo die Menschen ihre Feuerwerkskörper abfeuern können oder noch besser ein professionelles Feuerwerk außerhalb sensibler Zonen, an dem sich alle erfreuen können und welches kaum Feinstaub erzeugt."
Wie schützt man Haustiere am besten vor dem Feuerwerkslärm?
Eine Verlegung von Feuerwerken aus Innenstädten käme zwar der Feinstaubbelastung zugute, doch vor allem Wildtiere leiden unter dem Lärm. Böller in der Nähe von Waldrändern, auf Waldlichtungen oder in Parkanlagen sollten deshalb tabu sein. In den Städten litten vor allem Vögel unter dem Feuerwerk, sagt Herta Bernhard, Vorstand der Aktionsgemeinschaft der Tierversuchsgegner und Tierfreunde Augsburg.
Auch für Haustiere bedeute Silvester Stress. "Freigängerkatzen sollte man am Silvesterabend nicht mehr rauslassen", empfiehlt Bernhard. Zuhause sollten Rückzugsmöglichkeiten gewährleistet sein. Der Besitzer bleibe am besten zuhause bei seinen Tieren. Außerdem sollten die Rollläden geschlossen bleiben, um Geräusche und grelle Blitze auszusperren. (AZ, mit dpa)
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