Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte.
Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit
finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den
Privatsphäre-Einstellungen.
Weiter mit dem PUR-Abo
Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat.
Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat.
Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der
Datenschutzerklärung.
Einwilligung:
Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw.
Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die
beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere
bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon,
dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau
verarbeitet werden können.
Tracking durch Dritte:
Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt.
Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein.
Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen
wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil
und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.
Externe Inhalte:
Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und
Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von
denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem
Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.
Verarbeitungszwecke:
Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse,
Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien.
Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere: Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere
Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über
Zielgruppen und Produktentwicklungen
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr
Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance
von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die
Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet
werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Corona-Regeln: Friseure öffnen heute: Diese Corona-Regeln gelten in Bayern
Corona-Regeln
01.03.2021
Friseure öffnen heute: Diese Corona-Regeln gelten in Bayern
Heute dürfen Friseursalons in Deutschland öffnen - mit strengem Hygienekonzept. Welche Regeln für die Betreiber gelten und woran sich Kunden halten müssen.
Die Corona-Krise sorgt für teils absurde Schlagzeilen. So hat ein Friseur in Bayreuth kürzlich einen Termin zum Haareschneiden versteigert - für 422 Euro. Das Geld behielt er nicht für sich, sondern spendete es der Tafel Bayreuth.
Das Besondere: Der Kunde wird der erste sein, der sich nach dem Lockdown in diesem Salon die Haare schneiden lässt. Denn ab heute dürfen die Friseursalons landesweit wieder öffnen. Die Kunden und Betreiber müssen sich aber an strenge Vorgaben halten. Ausgearbeitet wurde der Regelkatalog von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Ein Überblick.
Mindestabstand, FFP2-Maskenpflicht, Terminvereinbarung am Telefon: Diese Regeln gelten bei Friseuren in Bayern
Auch wenn der Termin nicht gleich versteigert werden muss, so ist es doch Pflicht, vorher Datum und Uhrzeit am Telefon zu vereinbaren. Einfach in den Salon zu kommen und dort auf einen Termin zu warten, ist nicht erlaubt. Damit soll verhindert werden, dass sich zu viele Kunden gleichzeitig im Wartebereich aufhalten.
Außerdem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern immer eingehalten werden. Einzige Ausnahme: Wenn dem Kunden gerade die Haare geschnitten werden. Um den Abstand zu garantieren, sieht die Berufsgenossenschaft die Betreiber in der Pflicht. „Zum Einhalten des Abstands sollen Markierungen angebracht werden, zum Beispiel Bodenmarkierungen oder Absperrband.“
In Bayern gilt außerdem eine FFP2-Maskenpflicht für Kunden, nicht aber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie dürfen auch OP-Masken tragen. Die Landesinnung hatte sich im Vorfeld der Öffnungen für diese Ausnahme stark gemacht. „Unsere Arbeit hat sich ausgezahlt. Das ist ein großer Erfolg für die ganze Branche“, so Landesinnungmeister Christian Kaiser in einer Pressemitteilung. „Damit haben wir für alle bayerischen Friseurunternehmer und ihre Beschäftigten eine große Erleichterung für die Wiedereröffnung am 1. März erreicht.“
Verband mahnt zur Einhaltung der Corona-Regeln in Friseursalons
Die Staatsregierung hatte zunächst auch eine FFP2-Maskenpflicht für die Mitarbeitenden vorgesehen. Die Regelung gilt jedoch mit einer Ausnahme: Können Kundinnen oder Kunden keine Maske tragen, zum Beispiel bei gesichtsnahen Tätigkeiten wie Make-up, Rasur oder Bartpflege, müssen auch die Beschäftigten eine FFP2-Maske tragen.
Die „Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“ weist außerdem darauf hin, dass die Salons regelmäßig gelüftet werden müssen. „Ein Luftaustausch sollte regelmäßig alle 20 Minuten erfolgen. Dies gilt für alle Arbeits-, Pausen- und Sanitärräume – auch bei ungünstiger Witterung.“
Beim Zentralverband der Friseure zeigt man sich erfreut über die Öffnungen. Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), mahnt jedoch in einer Mitteilung zur Einhaltung der Regeln: „Wir freuen uns auf unsere Kunden und ab März wieder arbeiten zu dürfen. Natürlich ist es jetzt aber angesichts des Infektionsgeschehens elementar, die Arbeitsschutzstandards- und Hygieneregeln in den Salons einzuhalten.“ (AZ)
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Themen folgen
Die Diskussion ist geschlossen.
VonRainer Kraus
23.02.2021
Eigentlich wäre aus emotionalen, rationalen und sicherheitstechnischen Gründen eine Schließung der Friseursalons nie notwendig gewesen. Aber darauf kommt es jetzt auch nicht mehr an, denn Frau Merkel teilte der Nation ja bereits mit: "Bei CORONA ist eigentlich nichts schief gelaufen".
VonWolfgang B.
23.02.2021
Da bleib ich lieber bei meinem Langhaarschneider oder bei einer Frsur der 60iger und 70iger Jahre. Diesen Zirkus sollen die mitmachen, die den Frseur für systemrelevant halten.
Die Diskussion ist geschlossen.
Eigentlich wäre aus emotionalen, rationalen und sicherheitstechnischen Gründen eine Schließung der Friseursalons nie notwendig gewesen.
Aber darauf kommt es jetzt auch nicht mehr an, denn Frau Merkel teilte der Nation ja bereits mit: "Bei CORONA ist eigentlich nichts schief gelaufen".
Da bleib ich lieber bei meinem Langhaarschneider oder bei einer Frsur der 60iger und 70iger Jahre. Diesen Zirkus sollen die mitmachen, die den Frseur für systemrelevant halten.
dito.! !