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Corona-Regeln
01.03.2021

Friseure öffnen heute: Diese Corona-Regeln gelten in Bayern

Ab 1. März wird wieder geschnitten, rasiert, gefärbt: Die Friseure dürfen als erste Branche nach dem Lockdown öffnen.
Foto: Nicolas Maeterlinck, dpa

Heute dürfen Friseursalons in Deutschland öffnen - mit strengem Hygienekonzept. Welche Regeln für die Betreiber gelten und woran sich Kunden halten müssen.

Die Corona-Krise sorgt für teils absurde Schlagzeilen. So hat ein Friseur in Bayreuth kürzlich einen Termin zum Haareschneiden versteigert - für 422 Euro. Das Geld behielt er nicht für sich, sondern spendete es der Tafel Bayreuth.

Das Besondere: Der Kunde wird der erste sein, der sich nach dem Lockdown in diesem Salon die Haare schneiden lässt. Denn ab heute dürfen die Friseursalons landesweit wieder öffnen. Die Kunden und Betreiber müssen sich aber an strenge Vorgaben halten. Ausgearbeitet wurde der Regelkatalog von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Ein Überblick.

Mindestabstand, FFP2-Maskenpflicht, Terminvereinbarung am Telefon: Diese Regeln gelten bei Friseuren in Bayern

Auch wenn der Termin nicht gleich versteigert werden muss, so ist es doch Pflicht, vorher Datum und Uhrzeit am Telefon zu vereinbaren. Einfach in den Salon zu kommen und dort auf einen Termin zu warten, ist nicht erlaubt. Damit soll verhindert werden, dass sich zu viele Kunden gleichzeitig im Wartebereich aufhalten.

 

Außerdem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern immer eingehalten werden. Einzige Ausnahme: Wenn dem Kunden gerade die Haare geschnitten werden. Um den Abstand zu garantieren, sieht die Berufsgenossenschaft die Betreiber in der Pflicht. „Zum Einhalten des Abstands sollen Markierungen angebracht werden, zum Beispiel Bodenmarkierungen oder Absperrband.“

In Bayern gilt außerdem eine FFP2-Maskenpflicht für Kunden, nicht aber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie dürfen auch OP-Masken tragen. Die Landesinnung hatte sich im Vorfeld der Öffnungen für diese Ausnahme stark gemacht. „Unsere Arbeit hat sich ausgezahlt. Das ist ein großer Erfolg für die ganze Branche“, so Landesinnungmeister Christian Kaiser in einer Pressemitteilung. „Damit haben wir für alle bayerischen Friseurunternehmer und ihre Beschäftigten eine große Erleichterung für die Wiedereröffnung am 1. März erreicht.“

Verband mahnt zur Einhaltung der Corona-Regeln in Friseursalons

Die Staatsregierung hatte zunächst auch eine FFP2-Maskenpflicht für die Mitarbeitenden vorgesehen. Die Regelung gilt jedoch mit einer Ausnahme: Können Kundinnen oder Kunden keine Maske tragen, zum Beispiel bei gesichtsnahen Tätigkeiten wie Make-up, Rasur oder Bartpflege, müssen auch die Beschäftigten eine FFP2-Maske tragen.

Die „Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“ weist außerdem darauf hin, dass die Salons regelmäßig gelüftet werden müssen. „Ein Luftaustausch sollte regelmäßig alle 20 Minuten erfolgen. Dies gilt für alle Arbeits-, Pausen- und Sanitärräume – auch bei ungünstiger Witterung.“

Beim Zentralverband der Friseure zeigt man sich erfreut über die Öffnungen. Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), mahnt jedoch in einer Mitteilung zur Einhaltung der Regeln: „Wir freuen uns auf unsere Kunden und ab März wieder arbeiten zu dürfen. Natürlich ist es jetzt aber angesichts des Infektionsgeschehens elementar, die Arbeitsschutzstandards- und Hygieneregeln in den Salons einzuhalten.“ (AZ)

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.02.2021

Eigentlich wäre aus emotionalen, rationalen und sicherheitstechnischen Gründen eine Schließung der Friseursalons nie notwendig gewesen.
Aber darauf kommt es jetzt auch nicht mehr an, denn Frau Merkel teilte der Nation ja bereits mit: "Bei CORONA ist eigentlich nichts schief gelaufen".

23.02.2021

Da bleib ich lieber bei meinem Langhaarschneider oder bei einer Frsur der 60iger und 70iger Jahre. Diesen Zirkus sollen die mitmachen, die den Frseur für systemrelevant halten.

23.02.2021

dito.! !