Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Corona-Test: Infos zur Corona-Testpflicht: Risikogebiete, Ablauf, Kosten

Corona-Test
06.08.2020

Infos zur Corona-Testpflicht: Risikogebiete, Ablauf, Kosten

Auslandsurlauber können kostenlos einen Corona-Test durchführen lassen. Für Rückkehrer aus Risikogebieten gilt eine Corona-Testpflicht.
Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

Ab Samstag gilt eine Corona-Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten. Welche Länder sind betroffen? Hier finden Sie die Infos zu Ablauf und Kosten.

Die Corona-Testpflicht kommt: Künftig müssen sich alle Rückkehrer aus Risikogebieten auf das Coronavirus testen lassen. Das hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Donnerstag angekündigt. Für alle anderen Auslandsurlauber gibt es die Möglichkeit, freiwillig einen kostenlosen Corona-Test durchführen zu lassen.

Welche Länder gelten überhaupt als Risikogebiete? Im diesem Artikel bekommen Sie alle Informationen zur Corona-Testpflicht.

Ab wann gilt die Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer?

Die Corona-Testpflicht gilt ab Samstag, 8. August 2020. Sie betrifft nur die Rückkehrer aus Risikogebieten.

Welche Länder gelten als Corona-Risikogebiete?

Die Liste dieser Länder, die ständig aktualisiert wird, ist lang. Neben Russland, der Türkei, Ägypten, den USA und weiten Teilen Süd- und Mittelamerikas stehen auch einige europäische Länder darauf, etwa Bosnien-Herzegowina, Luxemburg, Serbien und seit Freitag die drei spanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarra, nicht aber Mallorca und auch nicht die Kanaren.

Urlauber sollten zur Sicherheit kurz vor der Abreise auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts prüfen, ob ihr Zielland zum Risikogebiet erklärt wurde. Dort gibt es eine Liste, die ständig aktualisiert wird: zur Liste.

Wo finden die Tests statt?

Egal ob bei einem freiwilligen Test oder der Testpflicht: Grundsätzlich sollen die Tests dort stattfinden, wo die Reisenden ankommen. Am Münchner Flughafen etwa konnten Reisende schon bisher einen kostenpflichtigen Corona-Test machen. Angeboten wurde dies von der Tochtergesellschaft des Flughafens, MediCare, im medizinischen Zentrum des Airports. Dieses Angebot wird nun kostenfrei vom Freistaat zur Verfügung gestellt. Auch am Nürnberger Flughafen hat die Staatsregierung begonnen, ein Testzentrum einzurichten. In Memmingen sollten die Tests am Donnerstag starten. Am Freitag war die Einrichtung, die sich außerhalb des Terminals in einem öffentlich zugänglichen Bereich befindet, allerdings noch nicht in Betrieb, wie eine Sprecherin des Flughafens auf Nachfrage erklärte. Grundsätzlich sollen sich in den Testzentren auch Reisende testen lassen können, die nicht aus Risikogebieten einreisen. Nach Angaben der Staatskanzlei sollen mit dem Betrieb der Testzentren externe Betreiber beauftragt werden. Das reguläre Testangebot soll täglich von 5 Uhr bis 23 Uhr und auch am Wochenende zur Verfügung stehen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Was ist mit Urlaubern, die mit Bahn oder Auto unterwegs sind?

Um möglichst viele Infizierte bei der Rückkehr nach Bayern zu identifizieren, sollen zudem Kontrollen an den großen Grenzübergängen nach Österreich stattfinden. Die Testzentren werden an den Rastanlagen Hochfelln-Nord (A8), Heuberg (A93) (dauerhaft ab 7. August, bis dahin übergangsweise Inntal-Ost) und Donautal-Ost (A3) eingerichtet. Weitere Testzentren sollen in den Hauptbahnhöfen von Nürnberg und München entstehen. Diese sollen bis Freitag kommender Woche einsatzbereit sein und auch von externen Betreibern betreut werden. Zudem sollen im Bahn- und Straßenverkehr aus Risikogebieten Stichprobenkontrollen durchgeführt werden, um die Einreisebestimmungen durchzusetzen.

Wie sicher sind die Tests?

Ein einzelner Test liefert keine verlässliche Aussage darüber, ob eine Person das Virus in sich trägt. Es kann vorkommen, dass das Virus bei einem erst kürzlich Infizierten zum Testzeitpunkt noch nicht nachweisbar ist. „Eine negative Testung kann immer nur eine Momentaufnahme darstellen“, heißt es im Beschluss der Minister. Fünf bis sieben Tage nach dem Einreise-Test sei ein Wiederholungstest sinnvoll. Wer nach einem negativen Test unklare Symptome habe, müsse sofort Kontakt zu einem Arzt aufnehmen. Es gelte aber die Eigenverantwortung.

Corona-Test nach dem Urlaub: Wer übernimmt die Kosten?

In Bayern hat der Freistaat angekündigt, die Kosten zu übernehmen, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Bei den Tests an Flughäfen wird überlegt, zumindest Kosten für die Infrastruktur vor Ort „perspektivisch“ über die Flughafengebühren auf die Ticketpreise umzulegen. Hierfür prüfe der Bund die Schaffung einer Rechtsgrundlage, heißt es im Beschlusspapier der Minister.

Redakteurin Stephanie Sartor macht im Selbstversuch einen Corona-Test in der Praxis von Hausarzt Dr. Sören Dülsner in Stettenhofen (Langweid).
Video: Christoph Lotter

Wie laufen die Corona-Tests nach der Reise ab?

Laut einem Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums werden sogenannte PCR-Tests durchgeführt. Dabei nehmen Helfer in der Regel mit einem Stäbchen Abstriche aus Nase oder Rachen, die dann auf Erbgut des Erregers Sars-CoV-2 untersucht werden. Die Proben werden zur Auswertung in ein Labor geschickt. Die Urlauber können ihre Heimreise fortsetzen und werden benachrichtigt, sobald die Testergebnisse vorliegen. Sollte es einen positiven Befund geben, erfolgt eine Benachrichtigung der Person sowie des zuständigen Gesundheitsamtes, das dann die notwendigen Maßnahmen anordnet. (mit sge, dpa)

Über alle wichtigen Entwicklungen bezüglich des Coronavirus informieren wir Sie in unserem Live-Blog.

Mehr zum Thema:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.