Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Entsorgung: Darf Sperrmüll einfach rausgestellt werden?

Entsorgung
03.09.2018

Darf Sperrmüll einfach rausgestellt werden?

Wer Sperrmüll auf öffentlichen Plätzen ohne Genehmigung abstellt, riskiert eine Bußgeldstrafe.
Foto: Axel Heimken, dpa (Symbolbild)

Wenn das alte Sofa oder die kaputte Waschmaschine entsorgt werden müssen, sind sie ein Fall für den Sperrmüll. Was dabei beachtet werden muss.

Darf Sperrmüll einfach so nach draußen gestellt werden? Die Antwort: Das kommt darauf an. Wer über einen Vorgarten oder eine Garageneinfahrt verfügt, darf auf diesem privaten Grund natürlich Ausgemustertes abstellen - in der Hoffnung, dass sich jemand für die Gegenstände oder Möbel interessiert. Es empfiehlt sich, einen Hinweis anzubringen, dass der Trödel mitgenommen werden darf.

Sperrmüll auf öffentlichem Grund, also etwa auf dem Gehweg, abzustellen, ist dagegen in allen Abfallsatzungen oder -gesetzen von Kommunen eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit - es sei denn man hat eine Genehmigung zur Sondernutzung des Weges von seiner Kommune, wie man sie etwa auch für einen Trödelmarkt einholen müsste.

In manchen Städten wird Sperrmüll kostenlos abgeholt

Weil dafür aber meist Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren erhoben werden, falls die Genehmigung überhaupt erteilt wird, ist es im Zweifel einfacher und günstiger, den Sperrmüll zu bestellen. Den holen die Entsorgungsbetriebe in vielen Kommunen inzwischen direkt aus dem Haus.

Und das muss noch nicht einmal etwas kosten: Während beispielsweise Bürger in Nürnberg die Sperrmüllabfuhr ohne Zusatzkosten bestellen können, werden in Berlin mindestens 50 Euro fällig, wenn man die Stadtreinigung zur Abholung von Sperrmüll bestellt. Unabhängig vom Ort besteht auch immer die Möglichkeit, den Sperrmüll selbst zum Recycling- oder Wertstoffhof zu fahren. Die Abgabe für Privatleute ist dort in aller Regel kostenlos.

Wer es ganz genau wissen möchte, schaut in besagte Abfallsatzung oder ins Abfallgesetz seiner Kommune - und dann gleich auch noch in die Ausführungsbestimmungen des zuständigen Entsorgungsbetriebs: Dort ist nicht nur festgelegt, wo genau der Sperrmüll zur Abholung bereitzustellen ist und wem bereitgestellter Sperrmüll bis zu welchem Zeitpunkt gehört, sondern auch, was und welche Mengen als Sperrmüll erlaubt, welche Größenbegrenzungen einzuhalten oder welche Gebühren zu leisten sind. Viele Kommunen unterhalten auch eine eigene Abfallberatung, die oft beim Entsorgungsbetrieb angegliedert ist.

Natürlich kann man auch versuchen, die Gegenstände oder Möbel an Freunde zu verschenken, sie per Kleinanzeige und auf dem Flohmarkt zu verkaufen oder an soziale Einrichtungen zu spenden - vorausgesetzt sie sind noch in einem guten Zustand. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.