Darf ein zukünftiger Arbeitgeber nach der Familienplanung fragen?
"Wie sieht es denn bei Ihnen mit Kindern aus?" Eine heikle Frage. Dürfen Arbeitgeber diese in einem Bewerbungsgespräch überhaupt stellen? Hier die Expertenantwort.
Junge Frauen bringen zu Vorstellungsgesprächen oft einen Elefanten mit, der dann mit im Raum steht. Aus Sicht mancher Arbeitgeber zumindest, die dann einen eleganten Weg suchen, nach Kindern oder einer geplanten Schwangerschaft zu fragen. Ist das erlaubt?
Nein, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. "Der Arbeitgeber darf nicht nach der Familienplanung fragen."
Grund dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Bewerber und Arbeitnehmer vor Diskriminierung schützt - unter anderem wegen des Geschlechts. "Und die Frage nach der Familienplanung wäre hier ein Indiz, dass das Geschlecht ein Auswahlkriterium ist", erklärt Oberthür. Hinzu kommt der Datenschutz: Er sorgt dafür, dass der künftige Arbeitgeber nur Fragen stellen darf, die direkt mit der Eignung für die Tätigkeit zu tun haben.
Und was, wenn die Frage trotzdem kommt?
Auch die Frage nach schon vorhandenen Kindern wäre also tabu - an Frauen und Männer gleichermaßen. Okay wäre dagegen eine Frage wie "Stehen Sie für Abendtermine zur Verfügung?". Denn das hat ja direkt mit dem Job zu tun - ganz im Gegensatz zum unzulässigen "Haben Sie die Kinderbetreuung gesichert?"
Die Expertin rät aber davon ab, einfach zu gehen, wenn die Frage trotzdem fällt. Denn es gibt eine elegantere Alternative: lügen. Das dürfen Frauen und auch Männer in solchen Fällen nämlich. "Der Arbeitgeber kann den Vertrag dann später nicht anfechten." (dpa/tmn)
Mehr zum Thema Arbeitsrecht:
- Fußball schauen am Arbeitsplatz: Abmahnung berechtigt
- Darf ich mir Pakete ins Büro schicken lassen?
- So erfahren Sie, wie viel ihre Kollegen verdienen
Die Diskussion ist geschlossen.
Es gibt genügend Fälle wo man den Arbeitgeber ganz legal belügen darf. Aber wenn die Lüge irgendwann aufkommt hat die Person schlechte Karten. Ein Entfernungsgrund lässt sich immer finden.
Ich verstehe die Argumentation nicht, ein Vater kann auch in Elternurlaub gehen somit wäre die Frage nach Elternurlaub nicht Geschlechtsspezifisch.