Das ändert sich 2017 bei der Pflegeversicherung
2017 wird die Pflegeversicherung umgestellt. Vor allem Demenzpatienten soll dadurch besser geholfen werden.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II gelten einige neue Regelungen in der Pflege. Die meisten Änderungen in der Pflegeversicherung sind zwar erst ab 2017 gültig, aber diese seien bedeutungsvoll, wie es in einer Mitteilung der AOK Günzburg heißt. „Bereits jetzt interessieren sich viele Betroffene dafür, welche Änderungen auf sie zukommen werden“, sagt Rudolf Kombosch, Teamleiter der Pflegekasse in Günzburg.
Von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade
Zum 1. Januar werden die bisher drei Pflegestufen nach jahrelanger Vorarbeit auf dann fünf Pflegegrade umgestellt. Die Belange von 1,6 Millionen Menschen, die an Demenz erkrankt sind, würden erstmals gleichberechtigt berücksichtigt, so der Krankenkassen-Spitzenverband aus Berlin.
Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit soll dazu beitragen, dass nicht mehr zwischen körperlichen Einschränkungen und kognitiven und psychischen Einschränkungen unterschieden wird. „Damit soll insbesondere pflegebedürftigen Demenzkranken geholfen werden“, erklärt Kombosch. „Unsere Versicherten und ihre Angehörigen müssen sich um nichts kümmern“, sagt Rudolf Kombosch.
Pflegeversicherung: Für bereits Pflegebedürftige ändert sich nichts
Für die bereits Pflegebedürftigen soll sich aber nichts ändern. "Alle Versicherten, die am 31. Dezember 2016 bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden am 1. Januar 2017 ohne neue Antragstellung und ohne erneute Begutachtung aus den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet", sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Mit der Umstellung werde das System gerechter. Informationen gibt es im Internet unter www.aok.de oder telefonisch unter der Nummer 08221/94-0. dpa/AZ
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